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Hundehalterhaftpflicht Lexikon

Mietsachschäden

Mit dem Begriff Mietsachschäden bezeichnet man im Rahmen der Hundehaftpflichtversicherung alle Schäden, die ein Hund an gemieteten Wohnungen oder anderen Mietsräumen, die privat genutzt werden, verursacht. Bei den meisten Hundehaftpflicht Tarifen sind Mietsachschäden in den Versicherungsleistungen mit inbegriffen.

Schadenfälle, die nicht in die Gruppe der Mietsachschäden fallen, sind Schäden, die beispielsweise durch Verschleiß und übermäßige Beanspruchung entstehen. Solche Schäden können üblicherweise nicht bei der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert werden.

Ebenfalls von der Kategorie der Mietsachschäden ausgenommen sind Glasschäden und Schäden, die der Hund zum Beispiel an Heizkörpern und Elektrogeräten verursacht. Einige Versicherungsanbieter lehnen überdies die Versicherung von Schäden an Einrichtungsgegenständen in Hotels, Ferienwohnungen und Ferienhäusern ab.

Ein Beispiel für einen Mietsachschaden ist folgende Situation: Der Hundehalter muss für ein paar Stunden seine Mietswohnung verlassen und sperrt den Hund für diesen Zeitraum in der Küche ein, damit der Vierbeiner in der Wohnung kein Chaos stiften kann. Nach einer Weile versucht der Hund jedoch, aus der Küche heraus zu kommen, weshalb er längere Zeit an der Tür kratzt. Der dadurch entstandene Schaden an der Tür ist ein Mietsachschaden am Eigentum des Vermieters und wird somit von der Hundehaftpflichtversicherung des Mieters finanziell abgedeckt.

Tipp: Jetzt Hundehalterhaftpflicht abschließen und künftig gegen Mietsachschäden abgesichert sein! Einfach den kostenlosen Hundehaftpflicht Vergleich durchführen und blitzschnell das günstigste Angebot finden!

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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Wichtige Fragen in Kürze

  • Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Wofür eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Die Hundehaftpflicht leistet Schadenersatz, wenn eine gesetzliche Haftung durch den Halter vorliegt. Handelt es sich um Sachschäden, muss der Halter des Tieres für die Reparaturkosten aufkommen oder ggf. einen gleichwertigen Ersatz beschaffen. Auch hierfür steht die Hundehaftpflicht ein.

    Bei einem Personenschaden müssen sowohl Arzt-, Krankenhaus- oder Pflegekosten bezahlt werden. Im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Weiterhin können Schmerzensgeld und Einkommensverluste zur Zahlung anstehen. Auch diese Kosten werden über die Hundehaftpflicht erstattet. Über die vertraglich festgelegte Deckungssumme wird der Schaden reguliert. Man kann hier nur die höchstmögliche Deckungssumme empfehlen. Die Prämien sind hierfür nur unwesentlich teurer.

  • Welche Schäden werden übernommen?

    Welche Schäden werden übernommen?

    Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich alle Schäden, die Ihr Hund verursacht. Hierzu gehören nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden sind mit versichert, sofern der Schadenersatzanspruch berechtigt ist.
    Versichert ist dabei nicht der Halter des Tieres, sondern der Hund selbst. Somit sind auch andere Personen versichert, die den Hund ausführen.

  • Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Kann für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

    Ja. Hierbei ist zu beachten, dass sog. Kampfhunde (Rasse wird vom Versicherer festgelegt) oft per Zuschlag versichert werden müssen

  • Was passiert wenn der Hund stirbt?

    Was passiert wenn der Hund stirbt?

    In diesem Fall tritt Ihr Sonderkündigungsrecht in Kraft. Gegen einen Nachweis über den Verkauf oder den Tod (Bescheinigung des Tierarztes) kommen Sie vor Ablauf der Laufzeit aus dem Versicherungsvertrag heraus. Die Versicherungsprämie wird Ihnen vom Versicherungsunternehmen anteilig zurückerstattet.

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