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Wohngebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherung kündigen

Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Haus vor vielen Risiken – darunter Leitungswasserschäden, Sturm- und Hagelschäden sowie Feuer und Blitzschlag. Möchten Sie Ihre Versicherung dennoch kündigen oder haben Sie ein besseres Angebot gefunden und möchten den Vertrag wechseln, steht Ihnen der kostenlose CHECK24 Kündigungsservice zur Seite.

Im Folgenden erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Kündigung und Wechsel der Wohngebäudeversicherung.

  1. Ordentliche Kündigung
  2. Sonderkündigungsrecht
  3. Wohngebäudeversicherung wechseln
  4. Kündigungsservice von CHECK24

Ordentliche Kündigung

Bei den meisten Verträgen der Wohngebäudeversicherung besteht eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. In der Regel gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende dieser Laufzeit. Das bedeutet, die Kündigung muss spätestens drei Monate vor Vertragsablauf bei der Versicherung eingehen.

Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Sonderkündigungsrecht

Es gibt in der Wohngebäudeversicherung Fälle, in denen ein Vertrag schon vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden kann und das Sonderkündigungsrecht greift. Dies ist der Fall bei:

  • Schadensfällen
  • Erwerb einer Immobilie
  • Prämienerhöhung

Schadensfall: Im Versicherungsfall – also nach einem Schaden – können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Dann muss die Kündigung innerhalb eines Monats nach der Schadensregulierung eingereicht werden. Dafür muss allerdings ein ersatzpflichtiger Schaden vorgelegen haben (beispielsweise darf der Schaden nicht vorsätzlich vom Versicherungsnehmer verursacht worden sein).

Jedoch hat auch der Versicherer bei einem Schaden ein Sonderkündigungsrecht und kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat vorzeitig beenden.

Erwerb einer Immobilie: Bei einem Hauskauf geht der bestehende Vertrag und damit auch die Prämienzahlungspflicht der Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Der bisherige Immobilienbesitzer sollte der Versicherung umgehend die Daten des neuen Eigentümers mitteilen. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Grundbuch haben sowohl die Versicherung als auch der neue Besitzer einen Monat Zeit, den Vertrag zu kündigen. Eine Kündigung ist dann sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich.

Haben Sie das Gebäude geerbt, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Prämienerhöhung: Nimmt der Versicherer eine Prämienerhöhung vor, ohne gleichzeitig auch die Leistungen zu erhöhen, haben Kunden ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Eine solche Beitragsanpassung wird meist zum Ende eines Versicherungsjahres mitgeteilt. Versicherte haben im Normalfall ab Erhalt dieser Mitteilung einen Monat Zeit zu kündigen.

Versicherer informieren!

Informieren Sie den Versicherer über den Eigentümerwechsel und teilen Sie ihm Namen und Anschrift des neuen Besitzers mit.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht nicht?

Bei vertraglichen Anpassungen (zum Beispiel bei einer Erhöhung des Anpassungsfaktors oder des Gebäudealters) gibt es kein Sonderkündigungsrecht, da dieses Recht nur bei tariflichen Erhöhungen gilt.

Wohngebäudeversicherung wechseln

Für Hausbesitzer kann es sich lohnen, regelmäßig Angebote für Wohngebäudeversicherungen zu vergleichen und unter Umständen einen Anbieterwechsel in Betracht zu ziehen. In vielen Fällen finden Sie bei einem Preisvergleich bei CHECK24 Angebote mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis als bei Ihrem aktuellen Tarif.

Beachten Sie bei einem Wechsel der Wohngebäudeversicherung die Kündigungsfrist in Ihrem Versicherungsvertrag! Achten Sie außerdem darauf, dass der Beginn des neuen Vertrags zeitlich nahtlos an den bisherigen Vertrag anknüpft. So vermeiden Sie eine Versicherungslücke und sind im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Umbrella-Deckung

Sie wollen Ihre Versicherung wechseln, da ein anderer Anbieter bessere Konditionen bietet? Für solche Fälle wird von einigen Versicherern eine „Umbrella-Deckung” angeboten. Mit dieser profitieren Sie bereits ab Antragstellung von den Mehrleistungen Ihrer neuen Versicherung.

CHECK24 Kündigungsservice

Haben Sie sich dazu entschieden, Ihre Wohngebäudeversicherung zu kündigen oder zu wechseln, können Sie den CHECK24 Kündigungsservice in Anspruch nehmen. Dieser übernimmt die Kündigungsformalitäten Ihres alten Vertrags für Sie und ist dabei komplett kostenlos!

Und so funktioniert der Kündigungsservice:

Möchten Sie dennoch ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie dieses immer per Einschreiben mit Rückschein versenden. So bekommen Sie einen schriftlichen Nachweis des Versicherers über den Erhalt des Schreibens. Das kann bei späteren eventuellen Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und der Versicherung von Vorteil sein.

Beachten Sie ebenfalls, dass bei der Einhaltung von Kündigungsfristen nur das Eingangsdatum der Kündigung beim Versicherer zählt, nicht das Datum, zu dem die Kündigung versandt wurde. Schicken Sie Ihre Kündigung daher zeitnah los.

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