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Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Einige Versicherer bewerben Unfall­versicherungen mit Beitragsrückgewähr (UBR). Manchmal werden solche Tarife auch als „Versicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung” bezeichnet oder es wird mit einer „Rückerstattung der Beiträge” oder einer „Geld-zurück-Garantie” geworben.

Auf den ersten Blick klingt das Angebot gut: Im Leistungsfall erhält man eine Zahlung der privaten Unfallversicherung. Zusätzlich zahlt der Versicherer am Ende der Vertragslaufzeit die eingezahlten Beiträge zurück.

Hinter den Angeboten steckt allerdings ein Kombi-Produkt: Die Unfallversicherung wird hierbei mit einer Kapitalversicherung als Sparprodukt gekoppelt.

Ist ein Tarif mit Beitragsrückgewähr sinnvoll?

Eine Unfallversicherung mit Beitrags­rück­gewähr ist in der Regel nicht sinnvoll. Wer einen solchen Tarif wählt, schließt praktisch zwei Verträge in einem ab: eine Unfallversicherung sowie eine Kapitallebensversicherung.

Am Ende der Laufzeit erhält man auch nicht die eingezahlten Beiträge zurück. Genau genommen werden lediglich die Beiträge nach Abzug der Kosten für den Unfallschutz sowie für Abschluss und Verwaltung ausgezahlt – zuzüglich der angefallenen Zinsen und möglicher Überschüsse.

Bei aktuellen Tarifen ist die garantierte Rückzahlung meist auf einen bestimmten Anteil der Beiträge begrenzt – beispielsweise 75 Prozent der gezahlten Prämien. Die Versicherungssteuer von derzeit 3,8 Prozent wird hiervon noch abgezogen.

Im Todesfall zahlt der Versicherer den bis zu diesem Zeitpunkt erreichten Rückzahlungs­anspruch aus.

Tarife sind vier- bis fünfmal so teuer

Da ein Teil der Beiträge zusätzlich angelegt wird, ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr sehr teuer. Man zahlt also deutlich mehr als bei einer reinen Unfallversicherung. Teilweise liegen die Kosten für eine solche Unfallversicherung bis zu vier- oder fünfmal so hoch.

Geringe Verzinsung und lange Laufzeit

Klassische Lebensversicherungen werden derzeit nur gering verzinst. Die Anlage lohnt sich daher meist nicht. Zudem läuft ein solcher Vertrag in der Regel über viele Jahre – häufig 15 Jahre oder länger.

Während der Laufzeit ist man an das Kombi-Produkt gebunden. Möchte man den Sparvertrag beenden und die Police kündigen, verliert man auch seinen Unfallschutz. Bei einer vorzeitigen Kündigung drohen zudem hohe Verluste: man erhält als Rückkaufswert meist nur einen Teil der eingezahlten Beiträge zurück.

Verbraucher sollten daher besser eine reine Unfallversicherung abschließen und getrennt davon Geld ansparen: je nach Sparziel und Risikoneigung etwa mit einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto oder einem ETF-Sparplan. Dann bleiben sie flexibel, ohne sich langfristig an ein Sparprodukt binden zu müssen.

Keine Tarife mit Beitragsrück­zahlung im CHECK24-Vergleich

Tarife  mit einer Beitragsrückerstattung sind für Verbraucher nicht empfeh­lens­wert. Der Online-Vergleich von CHECK24 berücksichtigt solche Tarife daher nicht.

Fallen auf die Rückzahlung der Beiträge Steuern an?

Wird am Ende der Laufzeit die Beitragsrück­gewähr ausgezahlt, fallen auf diese Zahlung Steuern an. Die Leistung ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Nur bei alten Verträgen, die vor 2005 abgeschlos­sen wurden, ist die Zahlung in der Regel noch steuerfrei.

Für die Auszahlung einer Invaliditätsleistung oder monatlichen Rente nach einem Unfall gelten die üblichen Regeln für Steuern auf eine Leistung der Unfallversicherung.

Tarife vergleichen mit CHECK24

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 finden Sie schnell und bequem eine passende, günstige Unfallversicherung. Haben Sie noch eine Frage rund um den Unfallschutz oder zu einem bestimmten Tarif im Online-Vergleich? Unsere Experten für die Unfallversicherung helfen Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung weiter – rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!

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