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Hartz IV zu gering: Stromkosten im Schnitt 108 Euro p. a. über Regelsatz für Energie vom 26.02.2016

Hartz-IV-Bezieher zahlen in der Grundversorgung pro Jahr durchschnittlich 108 Euro bzw. 27 Prozent mehr für Strom, als der ALG-II-Regelsatz abdeckt. Im Osten sind Verbraucher davon stärker betroffen als in Westdeutschland: In Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen ist die Differenz mit 130 Euro jährlich am größten. In keinem Bundesland reicht der Regelsatz aus, um die Stromkosten zu decken.