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Was passiert mit meiner Rürup-Rente im Todesfall?

Sollte man versterben, lässt sich die Rürup-Rente (Basisrente) grundsätzlich nicht vererben. Es ist aber möglich, einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz abzuschließen, um Angehörige abzusichern.

Ohne einen solchen Schutz wird im Todesfall übrig gebliebenes Kapital – sofern vorhanden – nicht ausgezahlt, sondern an die Solidar­gemeinschaft der Versicherten ausgeschüttet.

Als Hinterbliebenenschutz lassen sich – je nach Tarif – diese Optionen vereinbaren:

  • Hinterbliebenenrente (für Ansparphase)
  • Beitragsrückgewähr (für Ansparphase)
  • Rentengarantiezeit (für Rentenbezug)
  • Hinterbliebenenrente (für Rentenbezug)

Hinterbliebenenschutz kostet

Die zusätzliche Absicherung der Hinterbliebenen kostet in allen Fällen Gebühren und reduziert die Höhe der Rente. Sie sollten daher genau prüfen, ob und in welcher Höhe Sie einen Hinterbliebenenschutz benötigen.

Hinterbliebenenrente während Ansparphase

Sollte man vor dem Beginn der vereinbarten Rente sterben, zahlt die Versicherung eine Rente auf Basis des vorhandenen Vertrags­vermögens an den Ehe­partner (Lebens­partner) oder die Kinder. Partner erhalten die Rente lebenslang, hinter­bliebene Kinder so lange, wie sie kindergeld­berechtigt sind – in der Regel maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Beitragsrückgewähr

Einige Versicherer bieten auch die Option einer Beitragsrückgewähr. Dann werden bei einem Tod während der Ansparphase die bereits gezahlten Beiträge als Einmal­zahlung zurückgezahlt.

Rentengarantiezeit

Sie können bei Rürup auch eine Renten­garantie­zeit vereinbaren – beispielsweise von zehn Jahren. Dann wird die Rente im Todesfall bis zum Ablauf dieser Garantiezeit an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Sollten Sie nach Ablauf der Renten­garantie­zeit sterben, wird allerdings keine Leistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Hinterbliebenenrente während Rentenbezug

Alternativ zu einer Rentengarantiezeit können Sie eine Kapitalverrentung vereinbaren. Dann wird im Todesfall während des Rentenbezugs ein festgelegter Teil des vorhandenen Vertragsguthabens in eine Hinter­bliebenen­rente für den Partner oder die Kinder umgewandelt.

Hinterbliebenenschutz nachträglich abschließen

Sie können einen Hinterbliebenen­schutz bei der Rürup-Rente auch nachträglich noch vereinbaren – zum Beispiel bei einer Heirat oder nach der Geburt eines Kindes.

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