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Was passiert mit der Rürup-Rente bei einer Scheidung?

Wird eine Ehe geschieden und regelt ein Ehevertrag nichts anderes, kommt es bei einer Scheidung zu einem Versorgungs­ausgleich. Dabei werden die während einer Ehe oder Lebenspartnerschaft ange­sammelten privaten, betrieblichen und gesetzlichen Rentenansprüche zwischen den Partnern zu gleichen Teilen aufgeteilt.

Kein Versorgungsausgleich bei kurzer Ehe

Hat die Ehe nur drei Jahre (36 Monate) oder kürzer gedauert, wird ein Versorgungs­ausgleich nur durchgeführt, wenn einer der Partner dies beantragt.

Auch eine Rürup-Rente fällt unter den Versorgungsausgleich. Das Familiengericht entscheidet, welcher Ex-Partner ausgleichs­pflichtig ist und dem anderen Renten­ansprüche übertragen muss.

Interne oder externe Teilung beim Versorgungsausgleich

Muss ein Partner Rentenansprüche abtreten, werden die Ansprüche meist im Rahmen einer internen Teilung aufgeteilt. Dabei werden die Rentenansprüche beim selben Versicherer auf einen Vertrag des ausgleichs­berechtigten Partners übertragen. Hat dieser noch keinen eigenen Rürup-Vertrag, wird einer für ihn eingerichtet.

Kosten bei interner Teilung

 Bei einer internen Teilung fallen Kosten an. Der Rürup-Vertrag muss aufgeteilt und in zwei eigenständige Versiche­rungen umgewandelt werden. Dafür verlangen die Versicherer Gebühren. Die beiden Ex-Partner tragen diese Kosten je zur Hälfte.

In Ausnahmefällen können die Renten­ansprüche auch auf einen anderen Versorgungs­träger übertragen werden. Man spricht dann von einer externen Teilung. Der Geldwert der Rentenanwartschaften wird dann bei einem anderen Rürup-Anbieter angelegt oder auf eine andere Form der Altersvorsorge übertragen – etwa auf eine Betriebs­rente oder die gesetzliche Rentenversicherung.

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