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Ich habe ein gefährliches Hobby. Kann ich trotzdem einen Vertrag abschließen?

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen Sie angeben, ob Sie gefährliche Hobbys ausüben. Da einige Hobbys mit einem erhöhten Unfall- und Todesrisiko einhergehen, verlangen viele Versicherer für solche Freizeitaktivitäten einen Risikozuschlag auf den zu zahlenden Beitrag.

Zu den Hobbys oder Risikosportarten, für die Sie oftmals einen Risikozuschlag zahlen müssen, zählen unter anderem:

  • Tauchen (ab einer bestimmten Tiefe)
  • Klettern
  • Motorradfahren
  • Rennrad-/Mountainbikefahren
  • Gleitschirm-/Drachenfliegen
  • Bergsport/Klettern
  • Kampfsport
  • Kitesurfen
  • Reiten

Allerdings verzichten einige Versicherer auf den Risikozuschlag, wenn bestimmte Hobbys in einem ganz bestimmten Rahmen ausgeübt werden. Dazu zählen etwa:

  • Klettern an künstlichen Wänden
  • Kampfsport ohne Vollkontakt, nur Training, keine Wettkämpfe
  • Skifahren auf präparierten Pisten
  • Reiten ohne Wettkämpfe
  • Beteiligung bei der Freiwilligen Feuerwehr (kein Rettungstaucher oder Höhenretter)
  • Jagdsport in Ländern innerhalb der EU

Zuschlag wird individuell geprüft

Wie hoch der Zuschlag für ein bestimmtes Hobby ausfällt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Versicherer prüfen jeden Antrag individuell mithilfe von Fragebögen und fragen bei Bedarf nach weiteren Einzelheiten – etwa wie häufig und intensiv das Hobby ausgeübt wird. Es kann allerdings auch sein, dass eine Versicherung bestimmte Hobbys nicht versichert und einen Leistungsausschluss vereinbart. Dann gilt der Todesfallschutz der Versicherung nicht für dieses Hobby. Es kann zudem vorkommen, dass die Versicherung einen Vertrag ganz ablehnt, da das Risiko zu hoch ist oder sich nicht kalkulieren lässt – etwa bei Expeditionen.

Pauschaler Mehrbeitrag für bestimmte Hobbys

Manche Versicherer decken Motorradfahren, Tauchen sowie Flug- und Bergsport mit einem pauschalen Mehrbeitrag ab. Dies kann für Hobbysportler unter Umständen günstiger sein. Im CHECK24-Vergleich bieten Hannoversche Leben und CosmosDirekt dieses Feature an.

Beispiele:

 Ausgeübtes Hobby

 Abdeckung durch folgende Anbieter

Tauchen bis 20 Meter, offenes Gewässer, in Gruppen

Europa, Aeguron

Tauchen bis 50 Meter, in Höhlen, alleine

Hannoversche Leben, CosmosDirekt (pauschaler Mehrbeitrag)

 

Hobbys müssen meist nicht nachgemeldet werden

Wenn Sie erst nach dem Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einem gefährlichen Hobby beginnen, müssen Sie dies in der Regel nicht melden. Spätere Risiken trägt die Versicherung. Sie sollten allerdings zur Sicherheit in den Bedingungen prüfen, ob der Vertrag nicht doch eine nachvertragliche Anzeigepflicht vorsieht.

 

Individuelle Beratung durch CHECK24-Experten

Freizeitaktivitäten sind sehr individuell und unterscheiden sich in Intensivität und Häufigkeit. Eine persönliche Beratung ist daher in der Regel sinnvoll. Die CHECK24-Experten für die Risikolebens­versicherung helfen Ihnen gerne, einen passenden Tarif zu finden, der Ihre Hobbys optimal absichert!

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