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Was passiert mit der Riester-Rente, wenn ich ins Ausland ziehe?

Um Anspruch auf die staatliche Förderung zu haben, müssen Riester-Sparer in Deutschland rentenversicherungspflichtig sein. Wenn Sie also dauerhaft ins Ausland umziehen, können Sie die Riester-Förderung aus Zulagen und Sonderausgabenabzug nicht mehr erhalten.

Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), müssen Sie darüber hinaus sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, die Sie bis zum Umzug erhalten haben. Zum EWR zählen dabei neben den EU-Staaten auch Island, Liechtenstein und Norwegen.

Sie können allerdings eine Stundung der Rückzahlung bis zum Beginn der Rentenphase beantragen.

Sonderfall: Befristete Entsendung

Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmer, die von Ihrem Arbeitgeber befristet ins Ausland entsendet werden. Bei einer solchen Entsendung bleibt der Arbeitnehmer in Deutschland sozial­versichert, sodass auch ein Riester-Vertrag weiter bespart werden kann.

Umzug in der Rentenphase

Wenn Sie als Rentner innerhalb von EU oder EWR umziehen, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Riester-Vertrag. Sie erhalten die monatliche Rente dann förderunschädlich und ohne Abzüge.

Anders verhält es sich, wenn Sie in einen anderen Staat umziehen sollten. Dann müssen Sie – wie bei einem Umzug während der Sparphase – sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Als Rentner können Riester-Sparer daher problemlos auf Mallorca oder in Frankreich leben – bei einem Altersruhesitz in den USA oder der Schweiz ist dagegen eine Rückzahlung fällig.

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