Ihre persönliche Versicherungsberatung
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Sollten Sie arbeitslos werden, läuft Ihre Riester-Rente zunächst einmal normal weiter. Denn auch Arbeitslose haben grundsätzlich Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung. Dazu müssen Sie sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld I (ALG I) von der Bundesagentur für Arbeit oder Arbeitslosengeld II (ALG II) vom Jobcenter beziehen.
Um die vollen Zulagen zu erhalten, müssen Sie auch bei einer Arbeitslosigkeit vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres einzahlen – maximal 2.100 Euro. Können Sie diesen Betrag als Arbeitsloser nicht aufbringen, werden die Zulagen entsprechend der Höhe des reduzierten Beitrags gekürzt.
Mindestbeitrag von 60 € jährlich
Der Sparbeitrag für eine Riester-Rente kann problemlos bis zu einem Sockelbeitrag von 60 Euro jährlich gesenkt werden. Ist Ihnen auch dieser Betrag zu hoch, können Sie den Riester-Vertrag beitragsfrei stellen.
Das Guthaben einer Riester-Rente ist zudem beim Bezug von Hartz IV (ALG II) besonders geschützt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 136 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.