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Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung wird vor allem für Besitzer einer Riester-Rente bei der Steuererklärung zum Thema. Denn bei Riester kann der Anleger entweder durch die gewährten Zulagen oder aber durch den Steuervorteil bei einem Sonderausgabenabzug ein besseres Ergebnis erzielen.

Bei welcher Variante der Steuerpflichtige besser abschneidet, überprüft das Finanzamt automatisch durch eine Günstigerprüfung individuell und legt diese bei der Festlegung der Steuer zugrunde.

Die Prüfung läuft wie folgt ab:

  1. Die persönliche Einkommenssteuer wird zunächst mit und ohne Sonderausgabenabzug ermittelt. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen entspricht der steuerlichen Entlastung.
  2. Ist die steuerliche Entlastung niedriger als die Summe der Zulagen, so erhält der Anleger keinen zusätzlichen Steuervorteil.

Auch bei der Rürup-Rente gibt es eine Günstigerprüfung. Hierbei wurde bis zum Steuerjahr 2019 überprüft, ob der Steuervorteil nach dem bis 2005 geltenden Recht oder dem seit 2005 gültigen höher ist.