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Entgeltpunkte

Die meisten Arbeitnehmer sind rentenversicherungspflichtig beschäftigt und entrichten monatlich ihre Rentenversicherungsbeiträge. Wie hoch die gesetzliche Rente ausfällt, die man später bekommt, hängt im Wesentlichen von der Höhe des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts während der Erwerbszeit ab. Denn durch dieses sammelt man Entgeltpunkte, die zur Berechnung der Rente eine grundlegende Rolle spielen.

Jedes Jahr wird das Bruttoarbeitsgehalt jedes einzelnen Versicherten dem durchschnittlichen Bruttoentgelt aller Versicherten gegenübergestellt. Wer genauso viel verdient wie der Durchschnitt, erhält für dieses Jahr genau einen Entgeltpunkt.

Jeder Entgeltpunkt ist so viel wert wie der aktuelle Rentenwert. Dieser Wert liegt aktuell bei 37,60 Euro und gilt bundesweit.

Wie funktioniert die Renten-Berechnung anhand der Entgeltpunkte?

Angenommen, ein rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in Westdeutschland verdient 45 Jahre immer genau durchschnittlich, so kommt er auf 45 Entgeltpunkte. Die Höhe der Bruttorente zum gesetzlichen Rentenalter beträgt damit bei dem derzeitigen Rentenwert 45 x 37,60 Euro = 1692,00 Euro.

Von der Bruttorente werden noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen. Die Rente ist zudem steuerpflichtig, sofern die Freibeträge überschritten werden.

Wofür gibt es Entgeltpunkte?

Punkte werden Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben für Zeiten

  • der beitragspflichtigen Beschäftigung,
  • der Kindererziehung,
  • der Pflege eines Familienmitglieds (ab Pflegegrad 2, mindestens 10 Wochenstunden an mindestens 2 Tagen),
  • des Bezugs von Entgeltersatzleistungen wie beispielsweise Kranken- oder Arbeitslosengeld I (gilt nicht für Arbeitslosengeld II/Bürgergeld) und
  • für freiwillige Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung.