Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 65
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
rente@check24.de
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) beschreibt den Aufbau einer zusätzlichen Rente über den Arbeitgeber. Bei der klassischen bAV werden die Beiträge für die spätere Rente der Angestellten komplett vom Arbeitgeber übernommen.
Heutzutage ist eher das Modell der Entgeltumwandlung verbreitet. Hierbei setzt der Arbeitnehmer selbst einen Teil seines Bruttogehalts für die Betriebsrente ein. Der Vorteil: die Beiträge sind bis zu bestimmten Grenze von Sozialabgaben und Steuern befreit.
Aus diesem Grund muss die Betriebsrente später versteuert werden, was den Empfänger jedoch in der Regel weniger kostet, als wenn er die Beiträge während des Arbeitslebens versteuern würde. Wer als Rentner gesetzlich krankenversichert ist, muss zudem den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung für den Teil der Rente leisten, der einen festgelegten Freibetrag übersteigt.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, seit 2019 müssen Arbeitgeber sogar 15 Prozent zuschießen – verhandeln, ob sogar noch mehr drin ist, kann sich hierbei lohnen.
Schutz für Rentenzusagen von der Firma
Bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ist eine vom Unternehmen finanzierte Betriebsrente über den sogenannten Pensionssicherungsverein abgesichert. Diese Auffangeinrichtung würde dann die Rentenzahlung übernehmen.