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Beitragsfreistellung

Da es sich häufig nicht lohnt, eine private Rentenversicherung oder Riester-Rente zu kündigen, sollte vorher eine Beitragsfreistellung in Erwägung gezogen werden.

Die bis dahin eingezahlten Beiträge werden vom Versicherer als sogenannte beitragsfreie Versicherungssumme einbehalten und auch die Verzinsung läuft weiter.

Bei der Riester-Rente bleiben auch alle bereits eingezahlten Beiträge erhalten. Das gilt auch für die bis zur Beitragsfreistellung erhaltenen staatlichen Zulagen. Allerdings besteht ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung kein Anspruch mehr auf weitere Zulagen. Die Beitragsgarantie bleibt von einer Beitragsfreistellung unberührt – das heißt, alle geleisteten Beiträge inklusive der Zulagen bleiben zum Rentenbeginn garantiert.

Die Beitragsfreistellung einer privaten Rentenversicherung ist meist frühestens nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr möglich, es gilt zudem in der Regel eine Kündigungsfrist von vier Wochen.