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Ob Sie sich eine private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen können, hängt vom Tarif ab.
Bei vielen Tarifen ist es möglich, über das angesparte Guthaben vor dem Rentenbeginn zumindest teilweise zu verfügen. Häufig darf bei einer Kapitalentnahme aber ein bestimmtes Mindestguthaben nicht unterschritten werden, damit die Rentenversicherung fortgeführt werden kann.
Ob eine vorzeitige Auszahlung bei Ihrer Rentenversicherung möglich ist, können Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen nachlesen. Hier ist genau festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Auszahlung möglich ist.
Sollte der Tarif keine vorzeitige Kapitalentnahme vorsehen, bliebe Ihnen noch die Möglichkeit einer Kündigung oder eines Verkaufs der Rentenversicherung. Damit würden Sie allerdings Ihre Altersvorsorge komplett verlieren.
Auszahlungen vermindern die spätere Rente
Eine Auszahlung vermindert die Höhe der Rente, die der Versicherer später einmal zahlt. Eine Rentenversicherung ist für die Absicherung Ihres Ruhestands gedacht. Sie sollten daher nur im Ausnahmefall Geld entnehmen – falls Sie etwa in einer finanziellen Notlage stecken.