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Kann ich eine private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen?

Ob Sie sich eine private Rentenversicherung vorzeitig auszahlen lassen können, hängt vom Tarif ab.

Bei vielen Tarifen ist es möglich, über das angesparte Guthaben vor dem Renten­beginn zumindest teilweise zu verfügen. Häufig darf bei einer Kapital­entnahme aber ein bestimmtes Mindestguthaben nicht unterschritten werden, damit die Rentenversicherung fortgeführt werden kann.

In den Versicherungsbedingungen finden Sie die Details

Ob eine vorzeitige Auszahlung bei Ihrer Rentenversicherung möglich ist, können Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen nachlesen. Hier ist genau festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine vorzeitige Auszahlung möglich ist.

Sollte der Tarif keine vorzeitige Kapital­entnahme vorsehen, bliebe Ihnen noch die Möglichkeit einer Kündigung oder eines Verkaufs der Rentenversicherung. Damit würden Sie allerdings Ihre Alters­vorsorge komplett verlieren.

Auszahlungen vermindern die spätere Rente

Eine Auszahlung vermindert die Höhe der Rente, die der Versicherer später einmal zahlt. Eine Renten­versicherung ist für die Absicherung Ihres Ruhestands gedacht. Sie sollten daher nur im Ausnahmefall Geld entnehmen – falls Sie etwa in einer finanziellen Notlage stecken.