089 - 24 24 12 72 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Experten-Beratung
089 - 24 24 12 72

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail:
pkv@check24.de

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Telefonische Expertenberatung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 72pkv@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Sehhilfe

Unter einer Sehhilfe versteht man ein optisches Hilfsmittel, das eine Fehlsichtigkeit ausgleichen soll. Hierzu zählen vor allem Brillen und Kontaktlinsen.

Arten von Kontaktlinsen

Kontaktlinsen werden dabei direkt auf die Hornhaut aufgesetzt. Es werden grundsätzlich harte (formstabile) und weiche (flexible) Kontaktlinsen unterschieden. Harte Linsen eignen sich in der Regel für häufiges Tragen, haben gute optische Eigenschaften und müssen seltener erneuert werden. Dafür sind sie teurer als weiche Linsen und benötigen eine längere Eingewöhnungszeit. Weiche Kontaktlinsen gibt es je nach Tragedauer als Tages-, Monats- oder Jahreslinsen.

Zudem unterscheidet man Kontaktlinsen nach der Art der Fehlsichtigkeit, die sie korrigieren sollen. Eine Kurz- oder Weitsichtigkeit gleichen sphärische oder asphärische Kontaktlinsen aus. Torische Kontaktlinsen korrigieren eine Hornhautverkrümmung. Multifokale Kontaktlinsen verfügen hingegen über mehrere Sehbereiche und können damit eine Kurz- und Weitsichtigkeit gleichzeitig korrigieren, beispielsweise bei zusätzlicher Altersweitsichtigkeit.

Daneben gibt es Kontaktlinsen für spezielle Anwendungen – etwa Verbandlinsen für verletzte Augen, kosmetische Kontaktlinsen mit Farben oder Ortho-K-Linsen, die nachts getragen werden und eine leichte Kurzsichtigkeit ausgleichen.

Die Erstattung in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer Sehhilfe nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie für Erwachsene mit einer starken Sehstörung. Die Kasse zahlt bei Erwachsenen einen Zuschuss für eine Brille, wenn die Fehlsichtigkeit mehr als sechs Dioptrien oder bei einer Hornhautverkrümmung mehr als vier Dioptrien beträgt. Auch wenn beide Augen stark sehbeeinträchtigt sind und das bessere Auge trotz Sehhilfe eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent hat, zahlt die Kasse.

Selbst in diesen Fällen leisten die gesetzlichen Kassen nur für Brillengläser ohne Fassung. Die Kosten von Kontaktlinsen werden nur übernommen, wenn sie medizinisch notwendig sind – und auch dann nur bis zu dem Betrag, den vergleichbare Brillengläser kosten würden.

Ob die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Tarif ab. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Sehhilfe von einem Arzt verordnet wird.

Weitere beliebte Inhalte

Tarife für Beamte Die Kosten einer PKV PKV-Rechner

Private Krankenversicherung Vergleich
  • Jetzt kostenlos und unverbindlich vergleichen
  • Ihre Daten sind sicher, keine Datenweitergabe
    Wen möchten Sie versichern?