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8. Worauf Sie achten sollten, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert

Einige Änderungen wie die Postanschrift oder die Bankverbindung betreffen durchaus auch die Pferdehaftpflicht. Diese Veränderungen spielen jedoch eine untergeordnete Rolle und dienen im Normalfall nur der besseren Erreichbarkeit und dem reibungslosen Beitragseinzug.

Änderungen, die das Pferd betreffen, sind dagegen oft auch vertrags- und leistungsrelevant. Auch wenn die Pferdehaftpflicht gemeinhin Reiterhaftpflichtversicherung genannt wird, sind nicht Sie als Halter, sondern das Pferd versichert. Daher sollten Sie die Versicherung umgehend über Neuerungen informieren. Eventuell erfordern bestimmte Veränderungen Anpassungen in der Vertragsgestaltung, wodurch sich der Beitrag erhöhen oder reduzieren kann. Hierzu gehören beispielsweise folgende Sachverhalte.

  • Tod oder Abgabe des Pferdes:
    Mit dem Tod oder der Abgabe des Pferdes ist der Versicherungsgrund nicht mehr gegeben und die Police damit hinfällig. Das heißt, der Vertrag der Pferdehaftpflicht wird in solchen Fällen aufgekündigt. Die Versicherung zahlt zu viel bezahlte Beiträge anteilig zurück. Die Assekuranz benötigt jedoch meist einen schriftlichen Nachweis über den Verbleib des Pferdes. Dieser kann beispielsweise durch eine Bescheinigung eines Tierarztes oder eine Verkaufsurkunde erbracht werden.
  • Der erweiterte Personenkreis:
    Im Verlauf der Versicherung können sich die Personenkreise, die mit dem Pferd zu tun haben, ändern. Durch eine Reitbeteiligung können etwa verschiedenen Reiter das versicherte Pferd führen und ausreiten. Durch die Unterstellung in einem Mietstall kommt das Tier mit fremden Hütern in Kontakt. Das Risiko eines Versicherungsschadens steigt mit der Anzahl der Betreuungspersonen. Daher sollten Sie den Kreis der mit dem Pferd in Kontakt stehenden Personen von Zeit zu Zeit überprüfen und gegebenenfalls die veränderten Bedingungen der Versicherung mitteilen. Nur dann ist der Versicherungsschutz immer vollumfänglich gewährt.
  • Weitere Pferde:
    Für jedes Pferd muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Lediglich Fohlen sind bei ihrer Mutter mitversichert. Erwerben Sie weitere Pferde, sollten auch diese haftpflichtversichert werden. Teilen Sie der Versicherung den Erwerb sofort mit, damit diese den Versicherungsschutz erweitert. Normalerweise gewähren die Gesellschaften für weitere Pferde Versicherungsrabatte.
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