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Ein Wechsel zu einem anderen Pferdehaftpflicht-Anbieter ist immer zur Hauptfälligkeit des bestehenden Vertrags möglich. Im Fall einer Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung oder nach einem Schadensfall bestehen in der Regel Sonderkündigungsmöglichkeiten. Somit kann der Vertrag auch früher gekündigt werden.
Wichtig: Pferdehalter sollten darauf achten, dass keine zeitliche Lücke zwischen Alt- und Neuvertrag entsteht. Nur so ist das Tier ohne Unterbrechung haftpflichtversichert. Auch eine Doppelversicherung vermeiden Sie so. Die neue Versicherung ist ab Vertragsdatum in vollem Umfang wirksam. Der Halter muss zu diesem Datum auch die fälligen Beiträge an das Versicherungsunternehmen bezahlt haben.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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