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5. So kündigen Sie Ihre Pferdehaftpflicht-Police

Die Kündigung der Pferdehaftpflicht ist beispielsweise bei einem Wechsel des Versicherers notwendig. Es wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

1. Die ordentliche Kündigung:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens drei Monate vor Vertragsende der Versicherung vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Eingangs bei der Assekuranz - nicht das Absendedatum! Das Vertragsende entnehmen Sie Ihrem Vertrag.

Bei mehrjährigen Verträgen kann man gemäß dem allgemeinen Versicherungsvertragsgesetz frühestens nach drei Jahren kündigen – auch wenn die Police noch länger gültig wäre. Für die ordentliche Kündigung benötigen Sie als Versicherungskunde keinen besonderen Grund.

Wichtig: Lassen Sie sich den Erhalt des Kündigungsschreibens von der Versicherung bestätigen. Hierfür eignet sich besonders ein Einschrieben mit Rückschein.

Fällt der Kündigungstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist die Kündigung gewahrt, wenn sie der Assekuranz am darauf folgenden Werktag zugestellt wird. Wird der Vertrag nicht form- und fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

2. Die außerordentliche Kündigung:
Eine außerordentliche Kündigung bedarf immer eines bestimmten Anlasses. Zwei davon gelten in der Regel für jede Assekuranz.

  • Vertragsänderung:
    Beschließt die Versicherung Vertragsänderungen, beispielsweise eine Beitragserhöhung, ohne die Versicherungsleistungen entsprechend anzupassen, haben Sie als Versicherungskunde ein Sonderkündigungsrecht. Dem müssen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Veränderungen nachkommen. Ansonsten muss wieder der Zeitrahmen der fristgerechten ordentlichen Kündigung eingehalten werden (drei Monate vor Vertragsende).
  • Im Schadensfall:
    Ebenfalls einen Monat beträgt die (sonderrechtliche) Kündigungsfrist nach der Bearbeitung eines Schadensfalls durch den Versicherer. Dabei ist es unerheblich, ob die Versicherung den Schaden reguliert oder ablehnt. Beachten Sie, dass sowohl der Versicherungskunde als auch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schaden das Recht zur Vertragskündigung besitzt. Melden Sie häufig Schadensfälle im Zusammenhang mit Ihrem Pferd, kann es passieren, dass die Versicherungsgesellschaft die Risiken Ihrer Police neu festsetzt und Ihnen den Vertrag wegen zu hoher Risiken kündigt.
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