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Die Beitragszahlungen für eine Pferdehaftpflicht können bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Denn Haftpflichtversicherungen fallen in den Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
Für diese Form von Sonderausgaben gibt es jedoch Höchstbeträge. Angestellte und Beamte können laut dem Einkommensteuergesetz jährlich bis zu 1.900 Euro gesondert absetzen. Für Selbstständige und Freiberufler liegt der Betrag bei 2.800 Euro pro Jahr. (§ 10 Abs. 4 Satz 1 und 2; Stand: 2021).
Wer die Höchstbeträge noch nicht mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft hat, kann die Kosten für seine Pferdehaftpflichtversicherung absetzen. Hierfür muss die Beitragsrechnung der Steuererklärung beigelegt werden.
Tipp: Sollten Sie Pferde halten und diese gewerblich nutzen, können die Kosten für die Pferdehalterhaftpflicht in vollem Umfang als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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