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Nicht nur im Falle einer Erkrankung eines Pferdehalters werden Pflegepferde oft von anderen Personen übernommen. Die Tiere können auch bedingt durch eine Reitbeteiligung zu Pflegepferden werden, wenn sich nicht die Eigentümer selbst, sondern Dritte um die Pferde kümmern. Eine klare Abgrenzung zwischen zur Pflege überlassenen Tieren und einer Reitbeteiligung ist schwierig.
Auch Pflegepferde werden vielfach geritten und eben nicht nur versorgt und gepflegt. So erhalten private Pfleger für die kostenlose Pflege der Tiere vom Halter oft die Erlaubnis zum Ausritt. Dagegen ist die Reitbeteiligung oftmals mit Kosten für den Reiter verbunden. Beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung sollte frühzeitig berücksichtigt werden, ob nur eigene oder zugleich auch Pflegepferde versichert werden sollen.
Auch können professionelle Pfleger selbst eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen – möglicherweise auch für mehrere Pflegepferde. Werden Pflegepferde durch Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, die bisher keine umfangreichen Erfahrungen mit Pferden sammeln konnten, muss die Pferdehaftpflichtversicherung besonders sorgfältig ausgewählt werden.
Pflegepferde sind bei vielen Policen kostenfrei mitversichert!
Pflegepferde sollten, wie alle anderen Pferde, umfassend versichert werden. Beim Vergleich von Pferdehaftpflichtversicherungen sollte die Haftung für diesen Sonderfall eingeschlossen sein.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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