Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 48
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
pferd@check24.de
Kostenlose Beratung
Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich zw. 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.
089 - 24 24 12 48pferd@check24.deIhre Vorteile bei CHECK24
Pflegepferde können im Fall einer Erkrankung des Pferdehalters sowie im Hobbybereich von anderen Personen gepflegt werden.
Nicht zu verwechseln ist ein Pflegepferd mit einer Reitbeteiligung. Die wichtigsten Merkmale finden Sie in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
Unterschiede zwischen Pflegepferd und Reitbeteiligung
Pflegepferd | Reitbeteiligung |
|
|
*Die in der Tabelle aufgeführten Fälle treffen meist zu. Zwischen Besitzer und Pflege- bzw. Reitbeteiligung erfolgt allerdings immer eine Absprache, ob diese letztlich kostenpflichtig ist.
Abgrenzung in der Praxis oftmals nicht eindeutig
Eine klare Abgrenzung zwischen zur Pflege überlassenen Tieren und einer Reitbeteiligung ist schwierig.
Auch Pflegepferde können über eine Reitbeteiligung geritten werden. Private Pfleger erhalten für die Pflegebeteiligung der Tiere vom Halter oft kostenlos die Erlaubnis zum Ausritt. Somit gibt es nicht nur klassische Pflegebeteiligungen, die das Pflegepferd nur versorgen und pflegen, sondern auch Pflegebeteiligungen, die das Pferd mitreiten. Die jeweiligen Kosten hängen immer von der Absprache zwischen Tierhalter und Reit- bzw. Pflegebeteiligung ab.
Unabhängig vom Arrangement zwischen den beiden Parteien, sollte beim Abschluss einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung frühzeitig berücksichtigt werden, ob Reit- oder Pflegebeteiligungen mitversichert werden und ob die jeweilige Person das Pferd reitet. Im Versicherungsfall greift der Versicherungsschutz und bewahrt Sie vor hohen Kosten, die Sie ansonsten selbst tragen müssen.
Darüber hinaus können professionelle Pfleger auch selbst eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen – möglicherweise auch für mehrere Pflegepferde. Werden Pflegepferde durch Kinder und Jugendliche beaufsichtigt, die bisher keine umfangreichen Erfahrungen mit Pferden sammeln konnten, muss die Pferdehaftpflichtversicherung besonders sorgfältig ausgewählt werden.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Im Pferdehaftpflicht-Vergleich von CHECK24 finden Sie über 80 Tarife für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.