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Pflegekosten

Ein austretendes Pferd kann bei anderen Tieren oder Menschen zu dramatischen Verletzungen führen. Haben Pferdehalter oder Reiter im Augenblick des Schadeneintritts die Aufsicht über das Tier, welches den Schaden verursacht hat, müssen diese auch für den entstandenen Schaden haften. Neben Behandlungskosten sind es oftmals vor allem Pflegekosten, die im schlimmsten Fall direkt in die Pleite führen können.

Eine Pferdehaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich für die anfallenden Pflegekosten aufkommen, wenn es zu einem Personenschaden kommt. Bei dauerhaftem Betreuungsbedarf können diese Kosten sehr hoch ausfallen. Im Ernstfall ist eine lebenslange Pflege der betroffenen Personen oder Tiere erforderlich, weil der ursprüngliche Gesundheitszustand nicht vollständig wiederhergestellt werden kann.

Aus diesem Grund muss die Versicherungssumme, mit Blick auf die potenziellen Pflegekosten im Schadensfall, möglichst hoch festgelegt werden. Beträge in zweistelliger Millionenhöhe müssen dabei keineswegs mit deutlich höheren Prämien für die Pferdehaftpflicht verbunden sein.

Pflegekosten: die Reiterhaftpflicht schützt Versicherte auch in diesem Fall
Pflegekosten sind bei der Pferdeversicherungen eigentlich immer Teil des Versicherungsschutzes. An der präzisen Bestimmung der Versicherungssumme führt für Versicherungsnehmer aber dennoch kein Weg vorbei.

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