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Schadensfall

Wenn es zu einem Schadensfall kommt, sollten Versicherte einige wichtige Aspekte berücksichtigen. Wenn möglich, sollten sie versuchen, den Schaden überschaubar zu halten. Das bedeutet etwa, dass Pferde, die Flurschäden verursachen, wieder eingefangen werden. So kann eine Verschlimmerung des Schadensfalls vermieden werden.

Auch müssen Versicherungsnehmer – ob bei nachweislichem Verschulden oder unverschuldeten Schadensfällen – eine rasche Schadensmeldung (meist binnen einer Woche) an die Pferdehaftpflichtversicherung durchführen. Der Schadenshergang sollte unbedingt wahrheitsgemäß dargestellt werden. Sonst kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, Leistungen zurückfordern oder Versicherten gegenüber sogar Regressansprüche geltend machen.

Von einem Schuldanerkenntnis oder freiwilligen Entschädigungszahlungen an Geschädigte sollten Pferdehaftpflicht-Versicherte Abstand nehmen. Wer für den Schadensfall verantwortlich ist, wird nach der Schadensmeldung durch die Versicherer eingehend geprüft. Denkbar ist die Verweigerung von Ersatzansprüchen an Dritte über den passiven Rechtsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung, wenn diese kein Verschulden auf Seiten ihrer Versicherungsnehmer für den Schadensfall gegeben sieht.

Schadensfall in der Pferdehalterhaftpflichtversicherung:
Versicherer prüfen mögliches Verschulden. Ohne Rückmeldung von der Pferdehalterhaftpflicht sollten Versicherte keine Zahlungen leisten. Denn nicht immer ist ganz klar, bei wem die Verantwortung für den Schadensfall liegt!

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