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Schmerzensgeld

Die Risiken, die von einem Pferd – ungeachtet der jeweiligen Größe – ausgehen, sind immens. Tiere, die sich erschrecken oder aggressiv werden, können Schäden ganz unterschiedlicher Art verursachen. Fehlt in solchen Situationen die richtige Versicherung in Form einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung, kann schon die Forderung von Schmerzensgeld durch geschädigte Personen zu einer nicht zu bewältigenden finanziellen Herausforderung werden.

Als Schmerzensgeld werden Zahlungen bezeichnet, die verletzten Personen einen finanziellen Ausgleich zum entstandenen körperlichen Schaden garantieren. Je nach Art der Verletzung können schnell vier- bis fünfstellige Summen gefordert werden. Ansprüche auf die Zahlung von Schmerzensgeld können etwa nach einem Pferdetritt oder einem Biss entstehen.

Auch im Rahmen eines Verkehrsunfalls durch den Ausbruch von der Koppel können Personenschäden entstehen, für die Dritte später von Pferdehaltern Schmerzensgeld fordern. Schmerzensgeldzahlungen für geschädigte Tiere sieht das Versicherungswesen nicht vor. Dafür müssen hier Behandlungskosten, Ausgleichszahlungen bei Verdienstausfällen übernommen oder etwaige Wertminderungen der verletzten Tiere ersetzt werden.

Neben der Übernahme für die medizinische Betreuung gehört Schmerzensgeld zu den am häufigsten übernommenen Leistungen einer Haftpflicht für Pferde, wenn Dritte bei einem Unfall durch ein Pferd zu Schaden kommen.

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