Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kostenlose Beratung

Unsere Experten stehen Ihnen telefonisch täglich zw. 8:00 - 20:00 Uhr zur Verfügung.

089 - 24 24 12 48pferd@check24.de

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Exklusive Sondertarife
  • Direkter Schutz durch Online-Abschluss
  • Unverbindliches, kostenloses Angebot

Eigenschäden

Nicht nur Dritte können Opfer eines Unfalls sein, der von einem Pferd verursacht wurde. Im Zusammenhang mit einem Schadensereignis können durchaus auch die Reiter selbst – möglicherweise also der Pferdehalter – verletzt werden. Ein Tritt oder der Ausbruch aus der Koppel können dramatische Folgen haben. Ereignisse dieser Art werden als Eigenschäden bezeichnet.

Sie sind nicht bei allen Versicherungspolicen inkludiert und können je nach Vertragsvariante auch nicht immer zusätzlich eingeschlossen werden. Achten sollten Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer Police auf die Übernahme von Eigenschäden auch in Fällen, in denen eine Reitbeteiligung versichert werden soll.

Eigenschäden sind ebenfalls bei manchen Policen inklusive. Ist unklar, ob es sich beim vorliegenden Ereignis tatsächlich um einen Eigenschaden handelt, sollten Versicherte im Zweifelsfall zeitnah eine Meldung an die Pferdehaftpflichtversicherung tätigen, damit eine Prüfung auf Regulierung des Schadens durchgeführt werden kann.

Tipp zum Thema Eigenschäden:
Welche Pferdehaftpflichtversicherung für die sogenannten Eigenschäden aufkommt, entnehmen Sie am besten unserem Reiterhaftpflichtversicherung-Vergleich. Dort finden Sie jederzeit günstige und leistungsstarke Angebote in objektiven und stets aktuellen Übersichten.

Pferdeversicherung im Vergleich
  • Über 80 Tarife im Vergleich
  • Unverbindlich & kostenlos vergleichen
  • Bis zu 74 % sparen

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 80 Tarife der Pferdehaftpflicht kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.

Im Pferdehaftpflicht-Vergleich von CHECK24 finden Sie über 80 Tarife für Ihren optimalen Versicherungsschutz. Weitere Informationen finden Sie hier.