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Wildunfall - Welche Versicherung zahlt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wildschaden an Ihrem Auto wird von der Teilkasko-Versicherung bezahlt.
  • Wählen Sie bei der Teilkasko einen Tarif, der Unfälle mit „Tieren aller Art” abdeckt.
  • Ihrer Kfz-Versicherung müssen Sie einen Wildunfall innerhalb von 7 Tagen melden.

Zahlt die Teilkasko bei Wildunfall?

Ja. Einen Wildschaden an Ihrem Auto wird von der Teilkasko-Versicherung bezahlt (eine Vollkasko beinhaltet die Teilkasko).

Die Kfz-Versicherung bezahlt die Reparaturkosten. Ist eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich beziehungsweise das Auto nach dem Wildunfall ein Totalschaden, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert (bei Gebrauchtwagen) oder den Neuwert (bei Neuwagen) erstattet.

Von der Summe wird immer noch Ihre Selbstbeteiligung abgezogen, die Sie mit der Versicherung für den Schadensfall vereinbart haben.

Wildschaden der Versicherung melden: Was ist wichtig?

Melden Sie den Wildschaden Ihrer Versicherung innerhalb von 7 Tagen.

Fügen Sie alle relevanten Dokumente, vor allem den Polizeibericht und die Unfallbescheinigung, Ihrer Schadensmeldung bei.

Wann zahlt die Teilkasko nicht?

In diesen Fällen zahlt die Teilkasko nur bedingt oder gar nicht:

  • Kleinem Wildtier ausgewichen:
    Wenn Sie einem Kleintier wie einem Hasen oder Eichhörnchen ausweichen und bei dem Ausweichmanöver Ihr Auto beschädigen, kann die Teilkasko die Zahlung verweigern.
  • Wildschaden am stehenden Auto:
    Wenn Ihr geparktes Auto von einem Wildtier beschädigt wird, ist das nicht über die Teilkasko gedeckt. Denn diese Kaskoversicherung haftet nur bei Wildschäden am fahrenden Auto. In diesem Fall greift nur die Vollkasko.
  • Unfall selbst verschuldet:
    Ihre Teilkasko ist von der Haftung und damit Zahlung befreit, wenn Sie nachgewiesenermaßen den Unfall selbst verschuldet haben – etwa wegen überhöhter Geschwindigkeit. Die Beweispflicht liegt aber beim Kfz-Versicherer.

Wann zahlt die Kfz-Haftpflicht einen Wildunfall?

Ihre Kfz-Haftpflicht kommt bei einem Wildunfall nur ins Spiel, wenn andere Verkehrsteilnehmer (Dritte) geschädigt wurden.

Das ist etwa der Fall, wenn Sie deshalb auf die Gegenfahrbahn geraten sind und ein entgegenkommendes Auto Sie gerammt hat.

Auch bei beschädigten Leitplanken, Verkehrsschildern und sonstigen Gegenständen bezahlt die Haftpflicht Ihres Autos die Schäden.

Was ist ein Wildunfall?

Wildunfall Schaden Kfz-Versicherung

Ein Wildunfall liegt vor, wenn Sie mit Ihrem fahrenden Auto mit einem Haarwild zusammenstoßen. Der Schaden am Auto bezeichnet man als Wildschaden.

Die meisten Wildunfälle geschehen mit einem Wildschwein oder Reh.

Zum Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz zählen diese Tiere:

  • Wildschwein
  • Rotwild
  • Damwild
  • Rehwild
  • Fuchs
  • Hase
  • Murmeltier
  • Luchs
  • Fuchs
  • Elch
  • Wisent
  • Fischotter
  • Seehund

Bei einem Verkehrsunfall mit einem anderen Tier spricht man dagegen nicht von einem Wildunfall.

Um auch bei anderen Tieren – etwa Hunde, Katzen, Kuh und Pferd – versichert zu sein, empfiehlt es sich eine Erweiterung der Wildschadendeckung abzuschießen.

Ein solcher Schutz, der alle Tierarten einschließt, kostet bei CHECK24 im Schnitt nur 2 Prozent Aufpreis.

Wildschaden am Auto: Kasko-Schutz für wenig Aufpreis

Was tun nach einem Wildunfall?

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Vorgehen Wildschaden Tier nicht anfassen

Unfallstelle sichern

Polizei Förster Jagdpächter verständigen

Wildbescheinigung ausstellen lassen

Unfallfotos machen

Wildunfall Kaskoversicherung melden

Nach einem Wildunfall sollten Sie einige Dinge beachten und diese nächsten Schritte tun:

  1. Bleiben sie ruhig. Schalten Sie den Warnblinker Ihres Autos an und stellen Sie das Warndreieck auf, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Unfallstelle und Ihr stehendes Auto hinzuweisen.
  2. Rufen Sie die Polizei unter der Notrufnummer 110 an und melden Sie den Wildunfall. Geben Sie dazu möglichst genau Ihre Position und die Fahrtrichtung durch. Die Polizei wird noch weitere persönliche Daten wie Ihre Anschrift und Informationen zu Ihrem Fahrzeug abfragen. Der zuständige Förster oder Jäger wird dann von der Polizei verständigt.
  3. Wenn das angefahrene Tier noch an der Unfallstelle ist, halten Sie Abstand. Verwundete Tiere können gefährlich sein. Es ist die Aufgabe des Jägers oder Försters, sich um das Tier zu kümmern und es gegebenenfalls aufzuspüren.
  4. Lassen Sie sich den Wildunfall von der Polizei und dem Jäger/Förster bestätigen und protokollieren. Schäden an Ihrem Auto sollten genau aufgenommen werden. Es wird ein Polizeibericht geschrieben. Die Unfallbescheinigung kostet 10 Euro. Diese Auslage können Sie sich von Ihrer Kaskoversicherung erstatten lassen.
  5. Reichen Sie den Polizeibericht und die Unfallbescheinigung bei Ihrer Kfz-Versicherung ein. Eigene Fotos und eventuell Zeugen sind ebenfalls hilfreich für die Überprüfung des Schadens.
  6. Reinigen Sie den Wagen von den Unfallspuren erst nach Rücksprache mit der Versicherung. Eventuell möchte sich vorher noch ein Gutachter die Beweise ansehen.

Welche Strafen drohen bei Wildunfall?

Sie sollten einen Wildunfall immer melden – nicht nur wegen der Versicherung. In vielen Bundesländern gilt eine Meldepflicht bei Zusammenstößen mit großen Wildtieren. Ein Verstoß kostet bis zu 5.000 Euro.
Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist bei einem Wildunfall zudem nach dem Tierschutzgesetz Tierquälerei, da Sie das verwundete Tier einfach liegen lassen. Dafür sind Geldstrafen von 5.000 bis 50.000 Euro vorgesehen.

Wenn Sie das tote Wildtier mitnehmen, machen Sie sich der Wilderei schuldig. Auch dafür drohen hohe Geldstrafen.

Wie vermeide ich einen Wildunfall?

Auf Straßen durch oder entlang von Wäldern und Feldern fahren Sie besonders aufmerksam und mit angemessener Geschwindigkeit. Besonders gefährdete Gebiete sind meist mit Warnschildern gekennzeichnet.

Am Morgen und in der Dämmerung beziehungsweise nachts sind Wildtiere auf der Nahrungssuche und überqueren dabei Straßen.

Besonders im Frühling und Herbst sind Wildtiere verstärkt auf Futtersuche.

Während der Brunftzeit sind Wildtiere besonders schwer einzuschätzen und ein Wildunfall noch wahrscheinlicher als üblicherweise.

Sehen Sie ein Tier am Fahrbahnrand oder auf der Straße, bremsen Sie vorsichtig. Schalten Sie das Fernlicht aus und hupen Sie, um auf sich aufmerksam zu machen und das Tier zu vertreiben. Wildtiere sind meist im Rudel unterwegs. Rechnen Sie daher mit weiteren, nicht sichtbaren Tieren, die ebenfalls auf die Straße laufen könnten.

Ist ein Wildunfall nicht mehr zu vermeiden, reagieren Sie am besten folgendermaßen:

Richtiges Verhalten bei großem Wildtier (z.B. Wildschwein, Reh):

  • Vollbremsung, Lenkrad mit beiden Händen festhalten, Auto in der Spur halten
  • Wichtig: Nicht ausweichen; So verhindern Sie, ins Schleudern zu geraten und in den Gegenverkehr zu kommen oder gegen einen Baum zu prallen

Richtiges Verhalten bei kleinem Wildtier (z.B. Hase, Marder):

  • Keine Vollbremsung, Lenkrad gut festhalten, Auto gerade auf das Tier zu steuern

Wildschaden Statistik

Wildschäden kommen in Deutschland sehr oft vor – rund 725 mal am Tag.

Im Jahr 2022 wurden rund 265.000 Wildschäden gemeldet, die von der Teilkaskoversicherung bezahlt wurden.

Die Gesamtkosten lagen bei 950 Millionen Euro – das sind mehr als 2,6 Millionen Euro jeden Tag.

Jeder regulierte Wildschaden kostet durchschnittlich 3.600 Euro.

Jahr Anzahl Wildschäden
2022 265.000
2021 284.000
2020 272.000
2019 295.000
2018 268.000
2017 275.000

Fragen & Antworten (FAQ)

Habe ich eine Selbstbeteiligung bei Wildschaden?

Ja, wenn Sie in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vereinbart haben. Der Kaskoversicherer zieht die von Ihnen gewählte Selbstbeteiligung von den Schadenskosten ab.

Was zählt alles unter Wildschaden?

Vom Gesetz her ist ein Wildschaden ein Schaden am Auto, der durch einen Unfall mit Haarwild entsteht. Die meisten Unfälle passieren hier durch einen Zusammenstoß mit einem Wildschwein oder einem Reh. Damit durch Ihre Teilkasko auch Unfälle mit anderen großen Tieren abgedeckt sind, sollten Sie sich für eine Erweiterung der Wildschadendeckung (auf Tiere aller Art) entscheiden.

Wie wird ein Wildunfall abgerechnet?

Ein Wildunfall wird über 2 Arten abgerechnet.

  1. Abrechnung nach Gutachten
    Oft beauftragt Ihre Versicherung einen Gutachter, um die Schäden am Wagen zu untersuchen. Die Schadensumme richtet sich dann nach dem Gutachten.
  2. Abrechnung nach Kostenvoranschlag/Werkstattrechnung
    Alternativ wird auf der Grundlage des Kostenvoranschlages beziehungsweise der Werkstattrechnung abgerechnet.

Wenn Sie einen Kaskotarif mit Werkstattbindung haben, übernimmt Ihre Versicherung den Wildschaden nur, wenn Sie das Auto in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren lassen. 

Wildschaden – Werde ich anschließend hochgestuft?

Nein. Wildunfälle sind Sache der Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen.

Ist Wildschaden von der Haftpflicht abgedeckt?

Nein. Wildschäden an Ihrem Auto werden NICHT von Ihrer Kfz-Haftpflicht bezahlt.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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