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Zur Hauptfälligkeit beginnt beziehungsweise endet ein Kfz-Versicherungsvertrag. Und damit auch der Kfz-Versicherungsschutz eines Autos.
Bei der Kfz-Versicherung fällt die Hauptfälligkeit meist auf den 1. Januar.
Eine reguläre Kündigung eines Kfz-Versicherungsvertrages ist nur zur Hauptfälligkeit möglich.