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Was bedeutet Ablehnungsfrist?

Die Ablehnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Kfz-Versicherungsgesellschaft entscheidet, ob sie den Antrag auf Versicherungsschutz für ein Fahrzeug annimmt oder ablehnt.

Betroffen ist nur die Kfz-Haftpflichtversicherung. Details zur Frist sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt.

Wie lange ist die Ablehnungsfrist?

14 Tage nach der Antragstellung beträgt die Ablehnungsfrist bei einer Kfz-Haftpflicht mit den gesetzlichen Deckungssummen.

Für Anträge zur Kfz-Haftpflicht, die über die Mindestdeckungssummen und eventuell sogar über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz (etwa durch zusätzliche Tarifdetails wie eine Mallorca-Police, eine Eigenschadendeckung, einen Kfz-Versicherung Rabattschutz oder eine zusätzliche Unfallversicherung für die Insassen beziehungsweise den Fahrer) hinausgehen, verlängert sich die Ablehnungsfrist auf 4 Wochen.

Info:

Lehnt eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag in diesem Zeitraum weder ab noch unterbreitet sie dem Antragsteller ein anderes Angebot, gilt der Antrag als angenommen.

Darf mich ein Kfz-Versicherer ablehnen?

Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen die Versicherungsunternehmen einer Annahmepflicht.

Ein Kfz-Versicherer darf einen Antrag nur in den folgenden Fällen ablehnen:

Ablehnung wegen örtlichen Beschränkungen

  • Ist ein Kfz-Versicherer in der Region des Antragstellers nicht vertreten, darf er den Antrag ablehnen. Versichert eine Gesellschaft beispielsweise nur Autos in Mecklenburg-Vorpommern, muss sie keinen Versicherungsantrag für Bayern annehmen.

Ablehnung wegen Beschränkungen auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen

  • Bietet ein Kfz-Versicherer sein Angebot nur einzelnen Personengruppen oder Berufsgruppen an, darf er Anträge anderer Gruppen ablehnen. So gibt es beispielsweise Autoversicherungen, die sich auf Fahrlehrer spezialisiert haben.

Ablehnung wegen Wagnisklasse

  • Versichert eine Autoversicherung grundsätzlich bestimmte Fahrzeuge nicht – beispielsweise Lkw oder Mietautos – darf sie entsprechende Anträge ablehnen.

Ablehnung wegen Vorsicherung bei der Gesellschaft

  • Ein Kfz-Versicherer darf einen Antragsteller ablehnen, wenn dieser zuvor bereits dort versichert war und die Gesellschaft:
  1. den Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat.
  2. vom Vertrag wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (falsche Angaben) zurückgetreten ist.
  3. Wegen Nichtzahlung des Erstbeitrages vom Vertrag zurückgetreten ist.
  4. den Vertrag nach einem Schadensfall/mehrerer Schadensfälle gekündigt hat.

Ein Kfz-Versicherer darf einen Antrag auf Kaskoschutz (Teilkasko oder Vollkasko) immer ablehnen, da diese Versicherungen nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.

Weitere Definitionen:

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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