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Hundemarke

Es gibt verschiedene Arten von Hundemarken. Die beiden wichtigsten sind die Steuer- und die Identitätsmarke. Eine Steuermarke dient als Nachweis dafür, dass der Hundehalter für seinen angemeldeten Hund die Hundesteuer bezahlt hat. Das Mitführen dieser Hundemarke – oder eines gleichwertigen Steuernachweises – ist in der Regel Pflicht. Die Identitätsmarke dient der Identifizierung eines Hundes und kann darüber hinaus wichtige Informationen enthalten, wie zum Beispiel über die Allergien eines Tieres.

Steuermarken beziehungsweise Steuernummern werden von den Behörden vergeben. Eine Identifikationsmarke kann in Deutschland im Grunde jeder Hundebesitzer nach seinem Ermessen auch selbst gestalten. Beiden Marken gemeinsam ist, dass sie im Prinzip auch als Kennzeichnung des Hundes fungieren. Die Kennzeichnung eines Hundes sollte jedoch in erster Linie über einen Chip oder eine Tätowiernummer erfolgen. Bei manchen Hundekrankenversicherungen ist eine solche Kennzeichnung die Voraussetzung dafür, einen Vertrag abschließen zu können.

Es gibt Hundeorganisationen, bei denen man seinen tätowierten oder gechippten Vierbeiner – meist gegen eine Zahlung – registrieren lassen kann. Der Hundehalter erhält dann von der Registrierstelle üblicherweise eine spezielle Identitätsmarke für seinen Hund. Sollte der Hund verloren gehen, erleichtert die Registrierung des Hundes in der zentralen Datenbank die Identifikation des Hundes und seines Besitzers.

Rechte und Pflichten variieren je nach Wohnort:

Da die Hundehaltung in Deutschland Sache der Länder und Gemeinden ist, sollten sich Hundebesitzer über die Rechte und Pflichten am eigenen Wohnort sorgsam informieren. Beispielsweise besteht in manchen Bundesländern die Pflicht, für seinen Hund eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

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