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Verjährung

Mit dem Begriff „Verjährung“ bezeichnet man die gesetzliche Regelung, dass nach dem Eintreten eines Schadenfalls ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Schadensersatzforderungen mehr geltend gemacht werden können. Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass ein Schadensverursacher dem Geschädigten nicht unbegrenzt lange Schadensersatz leisten muss, sondern lediglich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu Ausgleichszahlungen verpflichtet ist.

Regelungen in der Verjährung

Wann genau ein Schadensfall verjährt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Üblicherweise erfolgt die regelmäßige Verjährung drei Jahre nach Eintreten des Schadenfalls. Sofern der Schadensverursacher über den Schaden nicht in Kenntnis ist und den Geschädigten nicht kennt, erfolgt die Verjährung des Schadens erst nach 10 Jahren.

Im Unterschied dazu verjähren manche Schäden erst nach 30 Jahren, nämlich solche, die beispielsweise eine Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfassen. Schäden dieser Art können zum Beispiel durch Kollisionen oder andere Unfälle mit Hunden entstehen. Folglich muss der Besitzer des verantwortlichen Hundes im extremsten Fall bis zu drei Jahrzehnte nach dem Eintreten des Schadens die Schadensersatzforderungen des Geschädigten erfüllen.

Da Schäden, die von Hunden verursacht werden, unter Umständen erst nach 30 Jahren endgültig verjähren, empfiehlt sich für jeden Hundebesitzer der Abschluss einer leistungsstarken Hundehaftpflichtversicherung, um im Zweifelsfall die hohen Schadensersatzansprüche nicht komplett selbst zahlen zu müssen.

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