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Sachkundenachweis

Mit dem Begriff Sachkundenachweis bezeichnet man ein Dokument, mit dem ein Hundehalter belegen kann, dass er die nötigen theoretischen Kenntnisse für den Umgang mit dem eigenen Hund besitzt.

Es gibt verschiedene Arten von Sachkundenachweisen, die sich je nach Geltung, Umfang und Inhalt unterscheiden können. Um einen Sachkundenachweis zu erwerben, muss man üblicherweise eine schriftliche Prüfung ablegen, in der Fragen zur Hundeerziehung, Hundehaltung und zu rassenspezifischen Besonderheiten des eigenen Hundes abgefragt werden. Die Fragen werden meistens in Multiple-Choice-Form gestellt. Eine solche Prüfung kann beispielsweise von Tierärzten, Hundetrainern oder anderen anerkannten Sachverständigen abgenommen werden.

Regelung auf Länderebene

In mehreren deutschen Bundesländern, zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, ist für das Halten bestimmter Rassen der Besitz eines Sachkundenachweises erforderlich. Für das Halten sogenannter „Listenhunde“ − d.h. Hunde, die als besonders gefährlich gelten − muss in so gut wie allen Bundesländern ein Dokument über die Fertigkeiten zur Hundehaltung erworben werden.

Neben den genannten behördlichen Sachkundenachweisen können auch einige nichtbehördliche Sachkundenachweise erworben werden. Dazu gehört beispielsweise der Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen. Außerdem beinhalten einige Prüfungen für den Hundeführerschein, zum Beispiel vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), ebenfalls theoretische Prüfungen, die mit einem Sachkundenachweis vergleichbar sind.

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