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Kündigungsfrist

Der Begriff Kündigungsfrist bezeichnet im Versicherungswesen den Zeitpunkt, bis zu dem eine ordentliche Kündigung der Versicherung erfolgen kann. Im Falle der Hundehaftpflichtversicherung liegt die Kündigungsfrist für einen 1-Jahres-Vertrag bei drei Monaten vor Ende des Versicherungsjahres. Erfolgt keine Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Hundeversicherungen, für die ein 5-Jahres-Vertrag abgeschlossen wurde, können grundsätzlich frühestens zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden, wobei wiederum eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres gilt. Für 10-Jahres-Verträge ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende des fünften Versicherungsjahres möglich.

Sonderkündigungsrecht

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Hundeversicherung auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist eingereicht werden. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht greift beispielsweise bei einer Anhebung der Versicherungsbeiträge, die nicht mit einer Erweiterung des Leistungsspektrums verbunden ist. In diesem Fall kann der Hundebesitzer die Versicherung innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Prämienerhöhung kündigen.

Auch im Schadenfall ist eine außerordentliche Kündigung der Hundeversicherung möglich. In diesem Fall kann das Versicherungsverhältnis sowohl vom Versicherungsnehmer als auch von der Assekuranz ohne Kündigungsfrist beendet werden.

Überdies kann der Versicherungsvertrag auch dann ohne Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn der versicherte Hund verkauft wird oder verstirbt.

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