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089 - 24 24 12 47hund@check24.deMit dem Begriff Deckschäden werden alle Schäden bezeichnet, die in Folge eines Ungewollten Deckaktes − das heißt, wenn eine läufige Hündin gegen den Willen ihres Besitzers von einem Rüden gedeckt wird – entstehen können.
Deckschäden verursachen Kosten, die für die Abtreibung des unerwünschten Hundenachwuchses entstehen, beziehungsweise für die Aufzucht der Welpen, die aus dem ungewollten Deckakt hervorgehen.
Ein weiteres Beispiel für einen Deckschaden ist der sogenannte Zuchtausfall. Dies kann bedeuten, dass eine trächtige Rassehündin Welpen von einem Mischlingshund erwartet und somit innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht für die Zucht mit dem dafür vorgesehenen Rasserüden genutzt werden kann. Dadurch entsteht dem Züchter ein Verdienstausfall.
Hundebesitzer, deren Hunde Deckschäden verursachen, sind per Gesetz dazu verpflichtet, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Um im Zweifelsfall die Schadensersatzforderung des geschädigten Hundebesitzers nicht aus eigener Tasche begleichen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer guten Hundehaftpflichtversicherung, bei der besagte Schäden in den Versicherungsleistungen mit inbegriffen sind.
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