Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 54
Montag - Freitag von 9:00 - 18:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
Ja, Schäden, die durch Ungeschicklichkeit an einem Smartphone entstehen, werden übernommen. Die Kosten für solche Schäden zu übernehmen, gehört zu den Hauptleistungen einer Handyversicherung.
Insbesondere Smartphones sind als alltägliche Begleiter regelmäßig Situationen ausgesetzt, in denen eine kleine Unaufmerksamkeit genügt, um großen Schaden zu verursachen. Ein umgestoßenes Getränk, ein unglücklicher Sturz – und schon kann die sensible Technik des Mobilgerätes zerstört sein. Für genau solche Fälle gibt es die Handyversicherung, die für die Reparaturkosten aufkommt, den Markt- oder Zeitwert des Gerätes ersetzt oder ein gleichwertiges Austauschgerät zur Verfügung stellt.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Im Gegensatz zu Schäden durch Ungeschicklichkeit werden Beschädigungen, die durch Vorsatz herbeigeführt werden, nicht von der Versicherung übernommen!
Ja, auch Schäden, die durch Ungeschicklichkeit unter Alkoholeinfluss passieren, sind mitversichert – zum Beispiel, wenn das Handy beim Feiern herunterfällt. Verletzen Sie allerdings Ihre Sorgfaltspflicht in Folge von übermäßigem Alkoholgenuss grob fahrlässig, kann der Versicherer die Entschädigung entsprechend der Schwere der Schuld kürzen – wenn Sie beispielsweise Ihr Handy in unmittelbarer Nähe eines Grills liegenlassen.