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Ja, in der Regel greift der Versicherungsschutz der Handyversicherung auch dann, wenn das versicherte Gerät im Ausland beschädigt wird. Hierbei ist es egal, ob Sie innerhalb der EU, in Europa oder weltweit unterwegs sind.
Einige Versicherungen beschränken den Versicherungsschutz auf vorübergehende Reisen ins Ausland. Sind Sie also dauerhaft im Ausland wohnhaft, leistet der Versicherer nicht. Muss das beschädigte Smartphone repariert werden, werden die Reparaturkosten nur übernommen, wenn die Reparatur in Deutschland erfolgt.
Schäden durch Cyberkriminalität
Manche Versicherer bieten auch Schutz vor Cyberkriminalität an. In den meisten Fällen wird ein solcher Schaden jedoch nur dann übernommen, wenn er in Deutschland eingetreten ist.
Viele Handyversicherungen bieten einen Diebstahlschutz an. Dieser gilt im Normalfall auch, wenn das versicherte Gerät im Ausland gestohlen wird. Um den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen, sollten Versicherungsnehmer den Schaden umgehend bei der zuständigen Polizeistelle im Ausland melden.
Obliegenheiten bei Diebstahl
Versicherungsnehmer sind dazu angehalten, nicht leichtfertig mit ihrem versicherten Handy umzugehen. Besonders im Urlaub sollte daher gut auf das Gerät achtgegeben werden. Wird das Smartphone sichtbar im Auto oder auf dem Strandtuch liegengelassen und dann gestohlen, kann die Versicherung die Leistung ablehnen.