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Selbstbehalt

Einige Krankenkassen bieten Tarife mit Selbstbehalt an. Dabei übernimmt der Versicherte jedes Jahr einen festgelegten Teil der anfallenden Behandlungskosten selbst.

Dafür zahlt ihm die Krankenkasse eine Prämie von bis zu 20 Prozent des Jahresbeitrags (maximal 600 Euro). Einige Kassen zahlen außerdem einen zusätzlichen Bonus, falls keine Leistungen genutzt werden.

Entscheidung sollte gut überlegt sein

Versicherte sollten gut überlegen, ob sie einen Tarif mit Selbstbehalt abschließen. Ein solcher Tarif ist nur für gesunde Versicherte zu empfehlen, die davon ausgehen, in nächster Zeit nicht krank zu werden.

Ansonsten kann der zu zahlende Selbstbehalt die jährliche Ersparnis schnell aufzehren. Für Menschen, die regelmäßig zum Arzt gehen müssen, lohnen sich solche Tarife daher nicht.

Seit 2007 im Angebot der gesetzlichen Kassen

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen seit dem Jahr 2007 Tarife mit Selbstbehalt als Wahltarife anbieten.

Leistungen, die von mitversicherten Kindern bis zum 18. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wirken sich nicht aus. Der Versicherte kann meist auch zu Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen gehen, ohne dass er diese bezahlen muss.

Ein Teil der Beiträge wird auch bei einem Wahltarif mit Beitragsrückgewähr zurückgezahlt. Hier erhält der Versicherte eine Prämie, wenn er in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt.

Bindungsfrist von drei Jahren

Versicherte, die sich für einen Tarif mit Selbstbehalt entscheiden, sind für drei Jahre daran gebunden. Einen solchen Tarif können Sie mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende dieser Bindungsfrist bei Ihrer Krankenkasse kündigen.

In unserem Krankenkassenvergleich können Sie sich ein Bild darüber machen wie hoch die Ersparnis durch die Wahl eines Tarifes mit Selbstbehalt ausfällt.

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