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Die gesetzlichen Krankenkassen leisten für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und bezuschussen diese sogar über ihre individuellen Bonus- und Vorteilsprogramme. Dadurch sollen Krankheiten frühzeitig erkannt und die Heilungschancen bei einer Erkrankung verbessert werden.
So haben gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre Anspruch auf einen kostenlosen Gesundheits-Check-up (Check-up 35) sowie alle zwei Jahre auf eine Hautkrebs-Früherkennung. Der Check-up dient dabei vor allem der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes. Versicherte zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr können den Check-up einmal in Anspruch nehmen.
Ab einem Alter von 50 Jahren zahlen die Kassen zudem für eine Darmkrebsvorsorge, ab 55 Jahren werden hierbei auch zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren erstattet.
Bei Frauen zahlen die Kassen ab einem Alter von 20 Jahren für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Gynäkologen, ab 35 und 50 Jahren jeweils auch für spezielle Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen. Männern erstattet die Kasse ab einem Alter von 45 Jahren Vorsorgeuntersuchungen beim Urologen.
Frauen haben Anspruch auf folgende Vorsorgeuntersuchungen:
Ab einem Alter von | Vorsorgeuntersuchung |
20 Jahren | Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane |
30 Jahren | Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust |
35 Jahren | Hautkrebsvorsorge alle zwei Jahre |
50 Jahren | Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und Dickdarms |
55 Jahren | Umfassende Früherkennung von Krebserkrankungen des End- und Dickdarms (zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren) |
Zudem können Schwangere besondere Vorsorgeleistungen nutzen:
Darüber hinaus leisten die gesetzlichen Kassen für halbjährliche Kontrollen beim Zahnarzt sowie für Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Vorsorgetermine bei Schwangeren gehören ebenfalls zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorsorgeleistungen vergleichen
Einige Krankenkassen übernehmen auch zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. Vergleichen Sie die Vorsorgeleistungen ganz einfach mit unserem kostenlosen Krankenkassenvergleich.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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