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Rehabilitation

Rehabilitation bedeutet Wiederherstellung. Die medizinische Rehabilitation hat den Zweck, eine die Erwerbsfähigkeit bedrohende Erkrankung zu mildern. So soll verhindert werden, dass eine dauerhafte Erwerbsminderung entsteht und die Patienten zu Rentenempfängern werden.
 
Der Anspruch auf Kur wurde bereits nach dem zweiten Weltkrieg im Sozialgesetzbuch IX verankert.

Der Begriff Kur wird aber seit der Gesundheitsreform im Jahr 2000 grundsätzlich nicht mehr verwendet, man spricht seitdem nur noch von einer medizinischen Rehabilitation.

Formen der Rehabilitation

Ambulante Rehabilitation
Unter einer ambulanten Reha-Behandlung versteht man, dass der Patient zu Hause wohnt und die Reha-Leistungen in einer zugelassenen Einrichtung in der Nähe des Wohnorts erbracht werden.
 
Die Patienten besuchen hierzu tagsüber einige Stunden ein Rehazentrum. Dort werden sie von Ärzten und Therapeuten beispielsweise mit Physiotherapie, Elektrotherapie, Trainingsmaßnahmen, Entspannungstherapie oder Massagen behandelt. Die ambulante Rehabilitation eignet sich vor allem bei kardiologischen, orthopädischen oder neurologischen Erkrankungen und dauert in der Regel etwa drei Wochen.
 
Stationäre Rehabilitation
Bei einer stationären Rehabilitationskur wohnen und essen die Patienten in einer anerkannten Rehabilitationseinrichtung. Alle Behandlungen, Anwendungen und Therapien werden dort durchgeführt.
 
Eine Rehabilitationskur ist kein Krankenhausaufenthalt, da die Patienten in der Lage sein müssen, an den Rehabilitationsbehandlungen teilzunehmen. Im Rahmen einer Rehabilitationskur findet auch keine Diagnostik statt, diese sollte vor Beginn der Maßnahme bereits abgeschlossen sein.
 
Anschlussheilbehandlung
Die Anschlussheilbehandlung ist eine spezielle Form der Rehabilitation. Vor allem nach Operationen nehmen Patienten direkt nach ihrer Entlassung an einer Rehabilitationsmaßnahme teil, um den Heilungsprozess zu beschleunigen oder etwa ihre Beweglichkeit wiederherzustellen. Eine Anschlussheilbehandlung kann ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Kostenträger

Je nach Indikation oder Ursache für die Rehabilitationsmaßnahme werden die Kosten von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen
 
Deutsche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist zuständig, wenn es darum geht, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit abzuwenden. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“.
 
Krankenkasse
Die Krankenkasse kommt als Kostenträger in Frage, wenn das Ziel ist, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden. Hier lautet der Grundsatz „Reha vor Pflege“.
 
Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Wenn die Rehabilitationsmaßnahme aufgrund eines Arbeitsunfalls notwendig geworden ist, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
 
Weitere mögliche Kostenträger sind die Jugendhilfe, die Sozialhilfeträger oder die Versorgungsverwaltung. Beamte erhalten von Ihrer Beihilfestelle nur eine teilweise Erstattung.

Unterschied zur Kur

Im Unterschied zur medizinischen Rehabilitation ist eine Kur ein Urlaub für die Gesundheit. Die Kosten hierfür trägt der Patient selbst.

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