Bei der Mindesteinlage handelt es sich um den Betrag, der für die Eröffnung eines Festgeldkontos erforderlich ist. Die Summe wird von den Banken vorgegeben und variiert dementsprechend zwischen den Geldinstituten: Bei einigen Banken beträgt sie beispielsweise 500 Euro, bei anderen 10.000 Euro. Während eine solche Untergrenze im Festgeldbereich üblich ist, ist eine Mindesteinlage im Falle von Tagesgeldkonten eher die Ausnahme – hier sind die Kontoeröffnung und Kontoführung in der Regel bereits ab dem ersten Euro möglich.
Ein Ziel, das Banken mit der Einrichtung einer Mindesteinlage verfolgen, ist die Begrenzung des organisatorischen Aufwands, der in Zusammenhang mit einem Konto anfällt. Hierzu zählen neben der Kontoeröffnung beispielsweise auch Buchungen, Zinsauszahlungen oder die Abführung von Steuern an das Finanzamt. Im Falle geringerer Beträge hätten die Geldinstitute die gleichen Verwaltungskosten wie im Falle höherer Summen zu tragen – allerdings würde ihnen weniger Kapital zur Verfügung stehen, um Gewinne zu erwirtschaften. Indem Banken also Kleinanleger durch die Mindesteinlage ausschließen, stellen sie sicher, dass Aufwand und Ertrag in einem für sie gesunden Verhältnis stehen.
Die Mindesteinlage ist besonders zu beachten, wenn ein Sparer seinen Anlagebetrag auf verschiedene Konten mit unterschiedlicher Laufzeit aufteilen möchte. Hier ist der Mindestbetrag bei jedem einzelnen Konto zu erbringen.
Unter dem Begriff der Maximaleinlage ist im Festgeldbereich dahingegen der Höchstbetrag zu verstehen, der für die Eröffnung des Kontos erforderlich ist. Darüber hinaus setzen sich viele Anleger selbst eine Maximaleinlage. Diese beträgt oftmals 100.000 Euro und entspricht damit dem Betrag, der über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt ist. Gehört eine Bank zusätzlich noch einer freiwilligen Einlagensicherung an, wird die Maximaleinlage von Sparern oftmals entsprechend angepasst.
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