- Startseite
- » DSL & Handy
- » DSL
- » Häufige Fragen
- » DSL Umzug
1.
Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund?
Ein Umzug kann ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein - so sieht es das Telekommunikationsgesetz seit Mai 2012 vor. Damit Verbraucher im Rahmen eines Umzuges ihren bestehenden DSL Vertrag kündigen dürfen, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
1. Sie dürfen kündigen, wenn Ihr bestehender DSL Vertrag an der neuen Anschrift nicht uneingeschränkt verfügbar ist.
2. Bei der Kündigung müssen Sie eine Frist von drei Monaten einhalten.
Um insbesondere die Frage nach der uneingeschränkten Verfügbarkeit zu klären, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Provider in Verbindung setzen, sobald Ihr Umzug beschlossene Sache ist. Kann er Ihren DSL Vertrag an Ihrer neuen Anschrift ohne Einschränkungen fortsetzen, sollten Sie die Umschaltung des Anschlusses in Auftrag geben.
Dazu sollten Sie sollten wissen, dass der Vertrag ohne Änderungen weiterläuft. Das bedeutet zum Beispiel: Ihre Vertragslaufzeit darf nicht von vorne beginnen. Allerdings darf der Provider Ihnen den Umzug Ihres DSL Anschlusses in Rechnung stellen. Alternativ bieten auch viele Provider an, auf die Umzugspauschale zu verzichten, wenn Sie sich mit einer neuen 24-monatigen Vertragslaufzeit einverstanden erklären.
Kann Ihr DSL Vertrag nicht uneingeschränkt fortgesetzt werden, sollten Sie ihn rechtzeitig und unter Beachtung der Drei-Monats-Frist kündigen.
2.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Müssen Sie Ihren DSL Anschluss mit umziehen, berechnen die meisten Anbieter eine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr fällt unterschiedlich hoch aus: Bei einigen entspricht sie der Bereitstellungsgebühr bei einem Neuanschluss, bei anderen ist sie etwas günstiger.
Manche Provider bieten aber auch an, dass Kunden eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten eingehen und lassen im Gegenzug die Bearbeitungsgebühr für den DSL Umzug dann fallen.
3.
Kann ich bei einem Umzug meine Rufnummer mitnehmen?
Wenn Sie innerhalb des gleichen Vorwahlgebietes umziehen: Ja. Auch dann, wenn Sie im Rahmen des Umzugs Ihren Anbieter wechseln.
Ziehen Sie allerdings in ein anderes Vorwahlgebiet, ist die Rufnummernmitnahme ausgeschlossen.
4.
Welchen Umzugsservice bieten Provider an?
Fast alle großen Provider bieten auf ihren Webseiten oder im Kundenportal einen Umzugsservice an. Dieser Umzugsservice beinhaltet bei den meisten Anbietern die Erstellung eines Umzugsauftrages und dessen komplette Abwicklung.
Bei manchen Providern müssen Kunden sich allerdings an die Hotline wenden, um einen Umzugsauftrag durchzugeben. Welcher Provider welchen Service anbietet, erfahren Sie am zuverlässigsten auf dessen Homepage oder indem Sie sich an die Kundenhotline wenden.
Eine wertvolle Hilfestellung ist Ihnen auch der Kündigungsservice von CHECK24.
1. Ist ein Umzug ein Kündigungsgrund?
Ein Umzug kann laut Telekommunikationsgesetz ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein - wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Sie dürfen kündigen, wenn Ihr bestehender DSL Vertrag an der neuen Anschrift nicht uneingeschränkt verfügbar ist.
2. Bei der Kündigung müssen Sie eine Frist von drei Monaten einhalten.
Sobald Ihr Umzug beschlossene Sache ist, sollten Sie Ihren Provider kontaktieren, um alle offenen Frage wie die Verfügbarkeit und gegebenenfalls den Umzug Ihres Anschlusses oder die Kündung zu klären.
Wichtig für Sie ist: Müssen Sie Ihren Anschluss mitnehmen, darf er wegen des Umzuges nicht verändert werden. Also zum Beispiel darf sich die Vertragslaufzeit nicht verlängern.
Allerdings kann Ihr Provider eine Bearbeitungsgebühr für den DSL Umzug erheben. Alternativ bieten viele auch an, dass die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn Sie sich mit eine neuen 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit einverstanden erklären.
2. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Müssen Sie Ihren DSL Anschluss mit umziehen, berechnen die meisten Anbieter eine Bearbeitungsgebühr. Diese Gebühr fällt unterschiedlich hoch aus: Bei einigen entspricht sie der Bereitstellungsgebühr eines Neuanschlusses, bei anderen ist sie etwas günstiger.
Manche Provider bieten aber auch an, dass Kunden eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten eingehen und lassen im Gegenzug die Bearbeitungsgebühr für den DSL Umzug dann fallen.
3. Kann ich bei einem Umzug meine Rufnummer mitnehmen?
Wenn Sie innerhalb des gleichen Vorwahlgebietes umziehen: Ja. Auch dann, wenn Sie im Rahmen des Umzugs Ihren Anbieter wechseln.
Ziehen Sie allerdings in ein anderes Vorwahlgebiet, ist die Rufnummernmitnahme ausgeschlossen.
4. Welchen Umzugsservice bieten Provider an?
Fast alle großen Provider bieten auf ihren Webseiten oder im Kundenportal einen Umzugsservice an. Dieser Umzugsservice beinhaltet bei den meisten Anbietern die Erstellung eines Umzugsauftrages und dessen komplette Abwicklung.
Bei manchen Providern müssen Kunden sich allerdings an die Hotline wenden, um einen Umzugsauftrag durchzugeben. Welcher Provider welchen Service anbietet, erfahren Sie am zuverlässigsten auf dessen Homepage oder indem Sie sich an die Kundenhotline wenden.
Eine wertvolle Hilfestellung ist Ihnen auch der Kündigungsservice von CHECK24.
Noch Fragen? |
![]() |