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Berufsunfähigkeits­versicherung
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Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann nämlich die gesamte Lebensplanung auf den Kopf stellen: Tritt eine Berufsunfähigkeit (BU) ein, fällt das monatliche Erwerbseinkommen plötzlich weg.

Die Versicherung zahlt in dem Fall eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente, um die laufenden Kosten zu decken und den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Eine solche Versicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Junge Menschen zahlen in der Regel vergleichsweise geringe Beiträge, da diese sich vor allem auch nach dem Alter bei Vertragsabschluss richten. Daher kann es bereits für Schüler sinnvoll sein, mit einer BU-Versicherung für den Fall vorzusorgen, dass sie berufsunfähig werden.

BU-Versicherung für Schüler: Schülerin mit Lehrerin in einer Fachschule

Gesundheitsprüfung bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Schüler haben zudem meist noch keine gesundheitlichen Beschwerden, die einen Abschluss erschweren oder die Beiträge erhöhen. Um eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen zu können, muss man stets eine Risikoprüfung durchlaufen und Gesundheitsfragen beantworten. Bei vorliegenden Erkrankungen kann dies zu Ausschlüssen beim Umfang des Versicherungs­schutzes oder auch zu Risikozuschlägen führen.

Je früher eine Versicherung abgeschlossen wird, desto höher ist daher auch die Chance, einen Vertrag ohne solche Leistungs­ausschlüsse oder Beitrags­zuschläge abschließen zu können.

Vorteile einer BU-Versicherung für Schüler

  • Frühzeitige Absicherung des BU-Risikos
  • Geringere Beiträge über die gesamte Laufzeit
  • Meist keine Risikozuschläge oder Leistungs­ausschlüsse für bereits erfolgte Behandlungen

Teilnahme am Unterricht ist meist versichert

Bei Schülern gilt meist die Teilnahme am regulären Unterricht als versicherte Tätigkeit, da noch kein Beruf erlernt wurde. Die Verweisung auf einen anderen Schultyp sollte dabei ausgeschlossen sein. Hier sollte man vor dem Abschluss eines Vertrags genau prüfen, was die Versicherungs­bedingungen vorsehen.

Keine Erwerbsunfähigkeits­versicherung abschließen

Achten Sie darauf, dass es sich bei einem Vertrag nicht um eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung handelt. Eine solche Versicherung würde nur zahlen, wenn Ihr Kind später überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann. Die eingeschlagene Ausbildung oder der zuletzt ausgeübte Beruf spielen dann keine Rolle bei der Frage, ob eine Rente ausgezahlt wird.

Beitragsniveau bleibt während der gesamten Laufzeit gleich

Der Versicherungsbeitrag für Schüler ist besonders dann vergleichsweise günstig, wenn später ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird. Aus Sicht der Versicherer bergen etwa alle Berufe, bei denen körperlich gearbeitet wird, ein hohes Risiko für eine Berufs­unfähigkeit. Beschäftigte in Berufs­gruppen wie Tischler oder Landschafts­gärtner müssen daher meist recht hohe Beiträge zahlen.

Wer jedoch bereits als Schüler eine BU-Versicherung abgeschlossen hat, zahlt einen geringeren Beitrag, der sich nach dem Status als Schüler richtet. Dieser Beitrag gilt für die gesamte Vertrags­laufzeit – selbst wenn der Schüler später eine Karriere im Handwerk einschlagen sollte.

Wer die Beiträge für eine Schüler-BU zahlt

Falls der Schüler noch minderjährig ist, wird in der Regel ein Elternteil Versicherungs­nehmer der Police und bezahlt auch die monatlichen Beiträge.

Nachversicherungsgarantien und Dynamikklausel

Beitragsdynamik bei einer BU-VersicherungDa eine Versicherung für Schüler in jungen Jahren abgeschlossen wird, sind Nachversicherungsgarantien besonders wichtig. Denn die Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter laufen – derzeit also bis zum 67. Lebensjahr.

Daher sollte es möglichst einfach sein, die versicherte BU-Rente später an den gestiegenen Lebensstandard anzupassen – etwa bei bestimmten Ereignissen wie dem Abschluss der Ausbildung oder der Geburt eines Kindes. Die Fristen, um ein solches Ereignis zu melden, sollten dabei möglichst lang sein – allgemein üblich sind sechs Monate nach Eintritt des Ereignisses.

Zudem sollte der Versicherungsschutz eine Beitragsdynamik vorsehen. Dabei wird der monatliche Beitrag jedes Jahr um einen bestimmten Prozentwert erhöht – mindestens um zwei oder drei Prozent. Damit steigt auch die Höhe der versicherten Rente, um langfristig die Inflation auszugleichen.

 

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