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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung besteht für den Antragssteller eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass er ausnahmslos alle Fragen, welche die Versicherung zu seinem Gesundheitszustand und sonstigen Lebensumständen stellt, wahrheitsgetreu beantworten muss.

Die Anzeigepflicht umfasst darüber hinaus auch die Obliegenheit, den Versicherungsanbieter über eventuelle Veränderungen in Kenntnis zu setzen, die sich auf die Konditionen des Versicherungstarifes auswirken können.

Beitragserrechnung durch wahrheitsgemäße Angaben

Die Angaben des potenziellen Versicherungsnehmers sind für die Berechnung des Versicherungsbeitrages von Bedeutung. In manchen Fällen können sie sogar darüber entscheiden, ob der Versicherungsantrag von der Assekuranz überhaupt angenommen wird.

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können beispielsweise Fragen zur Anzahl der bisherigen Krankenhausaufenthalte oder zu einer eventuellen Drogen- oder Rauschmittelabhängigkeit relevant sein.

Wer vorsätzlich die Anzeigepflicht verletzt, riskiert damit, den Versicherungsschutz zu verlieren. Der Versicherungsanbieter hat in diesem Fall nämlich das Recht, fristlos vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Versicherungsschutz trotz Verletzung der Anzeigepflicht

Der Versicherungsschutz muss bei einer Verletzung der Anzeigepflicht trotzdem bestehen bleiben, sofern der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass er diese Obliegenheit nicht vorsätzlich beziehungsweise durch eigenes Verschulden missachtet hat. Das Gleiche gilt, wenn die vorenthaltene Information keinen Einfluss auf die Höhe des Versicherungsbeitrages oder auf das Eintreten des Versicherungsfalles gehabt hätte.

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