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Rückzahlung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) fungiert als Invaliditätsschutz. Die staatliche Leistung bezüglich Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit fällt in der Regel sehr gering aus. Es ist daher empfehlenswert, das existenzielle Risiko des Verlusts der Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Einige Versicherer bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rückzahlung an. Manche Versicherer bezeichnen dies auch als Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr, was allerdings nicht ganz richtig ist.

Denn bei einer BU mit Rückzahlung werden lediglich Überschüsse angesammelt. Diese können vom Versicherer auf unterschiedliche Weise angelegt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit werden die Überschüsse an den Versicherten ausbezahlt. Vorrausetzung hierfür ist jedoch, dass der Leistungsfall nicht eingetreten ist. Es handelt sich also nicht um eine Rückzahlung der gezahlten Beiträge, sondern um eine Überschussbeteiligung. Die Höhe der Überschussbeteiligung ist meist nicht garantiert und hängt von der Anlageform ab.

Eine weitere Form der Überschussbeteiligung ist die Beitragsanrechnung/Beitragsverrechnung. Bei dieser Vertragsform werden erwirtschaftete Überschüsse mit der Beitragszahlung verrechnet. Dadurch zahlen Versicherte niedrigere Beiträge, die jedoch ebenfalls nicht über die volle Versicherungsdauer garantiert sind.

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