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Sollte ein Versicherungsnehmer berufsunfähig werden und dies seinem Versicherungsanbieter verspätet anzeigen, erhält er in der Regel die vereinbarte BU-Rente auch rückwirkend – vorausgesetzt es liegt keine Obliegenheitsverletzung vor.
Beispiel:
Ein Arzt attestiert einem Versicherungsnehmer am 1. Januar 2015 eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit. Der Versicherte meldet dies seiner Assekuranz jedoch erst am 1.Mai 2015. In diesem Fall erhält er die vereinbarte Rentenzahlung auch rückwirkend für vier Monate. Anschließend wird die Berufsunfähigkeitsrente für die vereinbarte Leistungsdauer bezahlt.
Der Versicherungsfall bei der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherungsnehmer infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (das Nachlassen der physischen oder mentalen Kräfte oder eine geringere Belastbarkeit, die über den altersentsprechenden Zustand hinausgeht) berufsunfähig ist.
Attestiert ein Arzt eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit, die durch eine der abgedeckten Ursachen ausgelöst wird, steht der Versicherer in der Leistungspflicht (ab wann genau eine Auszahlung geleistet wird, hängt jedoch vom Versicherer ab).
Wichtig:
Achten Sie darauf, ob Ihr Versicherungsvertrag eine Karenzzeit enthält. Ist dies der Fall, erbringt die Versicherung die vereinbarte Leistung erst nach Ablauf der Karenzzeit.