
Mehr als jeder zweite Tarif mit hohem Leistungsniveau
Stiftung Warentest hat Grundfähigkeitsversicherungen untersucht: Über die Hälfte hat ein hohes Leistungsniveau, nur wenige Tarife schneiden schwach ab.
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 66
Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
bu@check24.de
CHECK24 ist Testsieger
CHECK24 Bewertungen
Das Wichtigste in Kürze
Inhalt
Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert bestimmte wichtige Grundfähigkeiten ab. Das sind im Alltag meist selbstverständliche Fähigkeiten wie Sprechen, Sehen, Hören oder Gehen. Auch geistige Fähigkeiten wie Orientierungssinn oder Konzentrationsvermögen sichern einige Tarife ab. Verlieren Sie eine dieser elementaren Fähigkeiten durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum, zahlt die Versicherung Ihnen eine monatliche Rente aus.
Damit die Versicherung die vereinbarte Rente im Leistungsfall zahlt, müssen Sie
Diese Definition trifft auf alle Tarife zu, die Sie im CHECK24-Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung finden. Am Markt gibt es jedoch auch Tarife, bei denen Sie mehrere Fähigkeiten gleichzeitig verlieren müssen, um eine Leistung der Versicherung zu erhalten.
Die Rente wird maximal bis zum Ende der Versicherungsdauer gezahlt, sofern der Verlust der Grundfähigkeit so lange andauert.
Staatliche Unterstützung unzureichend: die Erwerbsminderungsrente
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung gibt es, wenn Sie noch drei bis sechs Stunden in irgendeinem Job arbeiten können. Selbst die volle Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten: Im Jahr 2023 erhielten Neurentner bei voller Erwerbsminderung im Durchschnitt eine Rente in Höhe von lediglich 1.059 Euro, die zusätzlich noch versteuert werden muss. Eine zusätzliche Absicherung in Form einer BU- oder GFV-Versicherung ist daher sehr sinnvoll.
Welche Grundfähigkeiten genau versichert sind, ist immer abhängig vom gewählten Tarif. Dabei unterscheiden sich die Tarife nicht nur darin, welche Fähigkeiten versichert sind, sondern auch in der Definition, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt.
So haben Sie bei einem Versicherer den Gebrauch eines Armes bereits dann verloren, wenn Sie ohne fremde Hilfe keine Jacke mehr anziehen können. Bei einem anderen Versicherer hingegen dürfen Sie nicht mehr in der Lage sein, den Arm auf Schulterhöhe anzuheben und für zehn Sekunden ausgestreckt zu halten. Die vereinbarte Rente erhalten Sie nur, wenn der Verlust einer Fähigkeit der Definition Ihres Versicherers entspricht.
Die elementaren Fähigkeiten wie Sprechen, Gehen, Sehen oder der Gebrauch eines Armes sind bei den meisten Anbietern vom Versicherungsschutz abgedeckt.
Darüber hinaus versichern viele Tarife auch geistige Fähigkeiten oder zahlen bei psychischen Erkrankungen wie einer schweren Depression oder Schizophrenie.
Auch Tätigkeiten, die für einen bestimmten Beruf benötigt werden, können bei einigen Anbietern versichert werden. Hierzu zählen etwa das Bedienen einer Tastatur oder die Fähigkeit, Auto zu fahren.
Häufig wird auch eine Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dann zahlt die Versicherung, wenn Sie auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der persönlichen Hygiene.
Wie stark die Pflegebedürftigkeit ausgeprägt sein muss, um eine Leistung zu erhalten, regeln die Bedingungen eines Tarifs.
Psychische Krankheiten in der Grundfähigkeitsversicherung
Psychische Erkrankungen führen häufig dazu, dass Menschen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung können Sie psychische Beschwerden in der Regel über einen Zusatzbaustein absichern. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den Tarifen, welche psychischen Erkrankungen genau versichert sind. Zudem wird die Gesundheitsprüfung meist komplizierter, wenn auch psychische Erkrankungen abgesichert werden sollen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie das Risiko psychischer Krankheiten viel umfassender absichern.
Die versicherten Fähigkeiten sind häufig in verschiedene Bausteine unterteilt, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.
Elementare Fähigkeiten wie Sehen und Sprechen sind in der Regel im Basisschutz aller Tarife enthalten.
Weitere Fähigkeiten wie etwa Treppensteigen, Sitzen oder Autofahren können häufig über Zusatzbausteine abgesichert werden.
Die versicherten Fähigkeiten sind im Fähigkeitenkatalog in den Versicherungsbedingungen eines Tarifs aufgelistet.
Elementare Grundfähigkeiten (meist versichert) |
Zusätzliche Fähigkeiten (nicht immer versichert) |
|
---|---|---|
Körperliche Fähigkeiten |
|
|
Intellektuelle & psychische Fähigkeiten |
|
|
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihre Arbeitskraft und damit Ihr monatliches Einkommen absichern. Können Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, erhalten Sie von der Versicherung eine monatliche BU-Rente. Der Auslöser für die Berufsunfähigkeit spielt dabei keine Rolle.
Eine Grundfähigkeitsversicherung hingegen sichert lediglich ganz bestimmte Fähigkeiten ab. Die Fähigkeit, Ihren Beruf auszuüben, ist damit nicht direkt abgesichert. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass Sie die Leistung der GFV erhalten, wenn Sie eine versicherte Fähigkeit verlieren, aber dennoch weiterhin Ihrer Arbeit nachgehen können.
Weil bei der Grundfähigkeitsversicherung nur bestimmte Fähigkeiten versichert werden, ist die Leistungsprüfung hier in der Regel einfacher als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei der BU ist es meist aufwändiger, zu klären, ob der Versicherte berufsunfähig ist. Bei der GFV dagegen ist die Definition des Leistungsfalls in der Regel recht eindeutig.
Vergleich Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitsversicherung | BU-Versicherung | |
---|---|---|
Was ist versichert? | elementare Fähigkeiten (z.B. Gehen oder Sprechen) | Fähigkeit, den aktuellen Beruf ausüben zu können |
Höhe der Beiträge | vergleichsweise günstig | vergleichsweise teuer |
Gesundheitsprüfung | ||
Für wen sinnvoll? |
|
|
Auszahlung | zahlt monatliche Rente | zahlt monatliche Rente |
Eine Grundfähigkeitsversicherung ist vor allem sinnvoll für Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können – entweder, weil sie von den Versicherern wegen gesundheitlicher Probleme nicht angenommen werden oder weil die Beiträge ihnen zu teuer sind.
Die GFV bietet dann zumindest einen Basisschutz, der wichtige Fähigkeiten absichert.
Insbesondere für diese Personengruppen kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung darstellen:
Besonders für Menschen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf körperliche Grundfähigkeiten angewiesen sind – etwa Handwerker oder Pflegekräfte– kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Für diese Personengruppen ist eine BU in der Regel sehr teuer, die GFV stellt eine günstige Alternative dar.
Neben Handwerkern kann eine GFV auch für Selbstständige und Freiberufler eine sinnvolle Absicherung sein. Selbstständige haben meist keinen gesetzlichen Unfallschutz. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann daher zumindest eine Absicherung darstellen, wenn Selbstständige durch einen Unfall eine Grundfähigkeit – etwa den Gebrauch einer Hand – dauerhaft verlieren.
Wer ein gefährliches Hobby betreibt, hat oft ein höheres Risiko, durch eine Verletzung eine Grundfähigkeit zu verlieren. Zu solchen Hobbys zählen zum Beispiel Motorradfahren oder Klettern. Mit einer GFV können Sie dieses Risiko absichern.
Auch eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, um das erhöhte Verletzungsrisiko bei gefährlichen Sportarten abzusichern. Erleiden Sie infolge eines Unfalls bleibende gesundheitliche Schäden, zahlt die Unfallversicherung einmalig eine vereinbarte Summe an Sie aus. Mit diesem Geld können Sie etwa notwendige Umbauten in Ihrer Wohnung oder spezielle Reha-Maßnahmen finanzieren.
Allerdings sind gefährlichere Sportarten wie Tauchen und Klettern häufig nur in Premiumtarifen abgesichert und besonders gefährliche Hobbys wie etwa Motorsport lassen sich in der Regel gar nicht versichern.
Wenn Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie vor allem auf diese Punkte achten:
Bei einer Grundfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, wann genau sie leistet. Daher ist es wichtig, dass die Definition der versicherten Tätigkeiten möglichst transparent und verbraucherfreundlich gestaltet ist. Das bedeutet, der Verlust einer Grundfähigkeit sollte möglichst genau und eindeutig beschrieben sein. Zudem sollte es nicht zu schwierig sein, die Kriterien für eine Leistung zu erreichen. Je mehr Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine Fähigkeit als verloren gilt, desto schwieriger wird es später, bei Einschränkungen auch tatsächlich Leistungen zu erhalten.
Wenn eine Fähigkeit zum Beispiel so definiert ist, dass Sie nur noch 200 Meter laufen können müssen, Sie aber noch 300 Meter schaffen, würde keine Leistung ausgezahlt. Es ist daher besser, wenn die Fähigkeit so definiert ist, dass Sie eine Leistung erhalten, wenn Sie keine 400 Meter mehr laufen können.
Die Fähigkeit ist kundenfreundlich und klar definiert. Im Leistungsfall kann eindeutig geprüft werden, ob Sie die Grundfähigkeit im Sinne der Definition des Versicherers noch besitzen oder schon verloren haben.
Die Leistung erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren aktuellen Beruf – etwa als Paketbote – noch ausüben können. Konkret bedeutet dies: Bei dem Verlust einer versicherten Fähigkeit wie Laufen oder Treppensteigen zahlt die Versicherung – auch dann, wenn Sie in Ihrem aktuellen Job weiterhin arbeiten können. Die Leistung der GFV wird unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt und auch nicht darauf angerechnet.
Die reine Anzahl der versicherten Tätigkeiten sagt zudem wenig aus. Sind die Bedingungen für eine Auszahlung der Leistung nur schwierig zu erfüllen, gleicht eine hohe Anzahl an versicherten Tätigkeiten das nicht aus.
Definitionen im CHECK24 Online-Vergleich
Im Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung von CHECK24 können Sie direkt sehen, welche Bedingungen beim Verlust einer Fähigkeit erfüllt sein müssen, damit ein Tarif leistet.
Überlegen Sie, welche Tätigkeiten für Ihren Beruf wichtig sind. Diese Tätigkeiten sollten in den Bedingungen versichert sein – und zwar so, dass Sie ohne allzu hohe Anforderungen Anspruch auf die versicherte Leistung haben.
Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Fähigkeit „Hände gebrauchen“ bereits dann versichert ist, wenn Sie entweder mit der linken oder rechten Hand keinen Schreibstift oder keine Tastatur mehr benutzen können. Andere Tarife würden hingegen erst eine Leistung erbringen, wenn Sie dieselben Aktionen mit beiden Händen nicht mehr ausführen können.
Achten Sie zudem darauf, dass der Prognosezeitraum möglichst kurz ist. Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, für den Sie eine Grundfähigkeit voraussichtlich mindestens verlieren müssen, bevor die Versicherung leistet. Gute Tarife sehen einen Prognosezeitraum von sechs Monaten vor. Andere Tarife verlangen, dass der Verlust einer Fähigkeit für mindestens zwölf Monate oder noch länger bestehen muss, bevor die Rente gezahlt wird.
Die Versicherung sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren laufen. So sind Sie während Ihres gesamten Erwerbslebens abgesichert.
Die Rente sollte so hoch sein, dass Sie davon Ihre laufenden Kosten sowie die Sparbeiträge für eine Altersvorsorge bestreiten können. Experten empfehlen eine Rentenhöhe von mindestens 80 Prozent des Netto-Einkommens.
Dies sind Beispiele für Leistungsfälle, in denen die Versicherung eine Grundfähigkeitsrente zahlt, sofern die beschriebenen Fähigkeiten vom Tarif abgedeckt sind:
Nein, es gibt grundsätzlich keine Grundfähigkeitsversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung. Wer seine Grundfähigkeiten absichern möchte, muss immer Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Die Prüfung ist jedoch in der Regel weniger streng und umfangreich als bei einer BU-Versicherung.
Wer unter gesundheitlichen Problemen leidet, muss bei einer Grundfähigkeitsversicherung – wie auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder den Ausschluss bestimmter Ursachen rechnen.
Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz
Haben Sie gesundheitliche Probleme, sollten Sie diese beim Antrag auf eine Grundfähigkeitsversicherung auf keinen Fall verschweigen. Ansonsten verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.
Die Beiträge für eine Grundfähigkeitsversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können daher theoretisch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Die Beiträge zu einer GFV werden in der Praxis somit meist nicht steuerlich berücksichtigt.
Manche Tarife der Grundfähigkeitsversicherung bieten Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit als optionalen Zusatzbaustein an. Als arbeitsunfähig gilt, wer nur vorübergehend nicht arbeiten kann.
Wenn Sie also beispielsweise von Ihrem Hausarzt krankgeschrieben werden, sind sie arbeitsunfähig. Meist muss die Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bestehen und ärztlich bescheinigt sein, um eine Leistung der GFV zu erhalten. Dabei muss der Grund für die Krankschreibung nicht im Zusammenhang mit einer versicherten Grundfähigkeit stehen.
Eine AU-Klausel ist also sinnvoll, um Phasen längerer Krankheiten abzusichern. Eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden, dafür haben Sie für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit einen vollwertigen Versicherungsschutz. Eine AU-Klausel ist daher in den meisten Fällen ein sinnvoller Zusatzbaustein.
Sie überlegen, eine Grundfähigkeitsversicherung abzuschließen? Im Grundfähigkeitsversicherung-Vergleich von CHECK24 können Sie sich einen Überblick über insgesamt 60 Tarife von etwa 20 verschiedenen Anbietern verschaffen und im Detail miteinander vergleichen. Unter den Anbietern finden Sie namhafte Versicherungen wie die Allianz, ERGO, Nürnberger oder Baloise.
Sie können die Tarife nach den Leistungen filtern, die für Ihre persönliche Situation besonders wichtig sind. Es werden Ihnen dann nur noch Tarife angezeigt, die beispielsweise beim Verlust der Funktion einer Hand oder eines Armes sehr gute Leistungen beinhalten.
Zusätzlich hilft Ihnen unsere CHECK24-Tarifnote dabei, die Leistungen eines Tarifs auf einen Blick besser einordnen und beurteilen zu können. Die Note bewertet unter anderem den Umfang versicherter Fähigkeiten sowie Anpassungsmöglichkeiten und Kundenorientierung. Beachten Sie jedoch auch hier, dass es nicht auf die Anzahl versicherter Fähigkeiten ankommt, sondern darauf, dass für Sie persönlich wichtige Fähigkeiten umfassend abgesichert sind.
Sollten Sie noch offene Fragen haben, beraten unsere CHECK24-Experten für die Arbeitskraftabsicherung Sie gerne persönlich. Wir klären zusammen mit Ihnen, ob die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung für Sie ist – oder doch Alternativen wie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung besser geeignet sind.
Rufen Sie uns ganz einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail!
Stiftung Warentest hat Grundfähigkeitsversicherungen untersucht: Über die Hälfte hat ein hohes Leistungsniveau, nur wenige Tarife schneiden schwach ab.
Zahlen von Franke und Bornberg zeigen: Die meisten Anträge auf eine BU-Leistung werden bewilligt – viele Anträge kommen aber gar nicht bis zur Entscheidung.
Morgen & Morgen hat sein aktuelles Rating Berufsunfähigkeit vorgestellt: Psychische Krankheiten bleiben die häufigste Ursache für eine BU.
CHECK24 – Deutschlands größtes Vergleichsportal
Transparent
Wir bieten Ihnen einen Überblick über Preise und Leistungen von tausenden Anbietern. Und das alles über eigene Vergleichsrechner.
Kostenlos
Für Kunden ist unser Service kostenlos. Wir finanzieren uns über Provisionen, die wir im Erfolgsfall von Anbietern erhalten.
Vertrauenswürdig
Bei uns können Kunden erst nach einem Abschluss eine Bewertung abgeben. Dadurch sehen Sie nur echte Kundenbewertungen.
Erfahren
Seit 1999 haben unsere Experten über 15 Millionen Kunden beim Vergleichen und Sparen geholfen.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 60 Tarifvarianten der Grundfähigkeitsversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 60 Tarifvarianten der Grundfähigkeitsversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.