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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Grundfähigkeitsversicherung (GFV) sichert bestimmte wichtige körperliche und geistige Fähigkeiten wie Gehen, Sprechen oder Denken ab.
  • Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine versicherte Fähigkeit für mindestens sechs Monate vollständig verlieren.
  • Die GFV ist besonders sinnvoll für körperlich tätige Personen, Selbstständige und Menschen mit gefährlichen Hobbys sowie für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können.
  • Die reine Anzahl versicherter Fähigkeiten ist bei der Tarifauswahl nicht entscheidend. Achten Sie darauf, dass für Sie wichtige Fähigkeiten abgesichert sind.
  • Gute Tarife zeichnen sich durch kundenfreundliche Definitionen der versicherten Fähigkeiten und einen kurzen Prognosezeitraum aus.

Was ist eine Grundfähigkeitsversicherung?

Eine Grundfähigkeitsversicherung sichert bestimmte wichtige Grundfähigkeiten ab. Das sind im Alltag meist selbstverständliche Fähigkeiten wie Sprechen, Sehen, Hören oder Gehen. Auch geistige Fähigkeiten wie Orientierungssinn oder Konzentrationsvermögen sichern einige Tarife ab. Verlieren Sie eine dieser elementaren Fähigkeiten durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall für einen längeren Zeitraum, zahlt die Versicherung Ihnen eine monatliche Rente aus.

Damit die Versicherung die vereinbarte Rente im Leistungsfall zahlt, müssen Sie

  • eine der versicherten elementaren Fähigkeiten
  • für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten
  • komplett verlieren.

   

Diese Definition trifft auf alle Tarife zu, die Sie im CHECK24-Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung finden. Am Markt gibt es jedoch auch Tarife, bei denen Sie mehrere Fähigkeiten gleichzeitig verlieren müssen, um eine Leistung der Versicherung zu erhalten.

Die Rente wird maximal bis zum Ende der Versicherungsdauer gezahlt, sofern der Verlust der Grundfähigkeit so lange andauert.

Staatliche Unterstützung unzureichend: die Erwerbsminderungsrente

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten können, erhalten Sie eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Eine teilweise Erwerbsminderung gibt es, wenn Sie noch drei bis sechs Stunden in irgendeinem Job arbeiten können. Selbst die volle Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten: Im Jahr 2023 erhielten Neurentner bei voller Erwerbsminderung im Durchschnitt eine Rente in Höhe von lediglich 1.059 Euro, die zusätzlich noch versteuert werden muss. Eine zusätzliche Absicherung in Form einer BU- oder GFV-Versicherung ist daher sehr sinnvoll.

Wann die GFV zahlt: Definition der Grundfähigkeiten entscheidend

Welche Grundfähigkeiten genau versichert sind, ist immer abhängig vom gewählten Tarif. Dabei unterscheiden sich die Tarife nicht nur darin, welche Fähigkeiten versichert sind, sondern auch in der Definition, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt.

So haben Sie bei einem Versicherer den Gebrauch eines Armes bereits dann verloren, wenn Sie ohne fremde Hilfe keine Jacke mehr anziehen können. Bei einem anderen Versicherer hingegen dürfen Sie nicht mehr in der Lage sein, den Arm auf Schulterhöhe anzuheben und für zehn Sekunden ausgestreckt zu halten. Die vereinbarte Rente erhalten Sie nur, wenn der Verlust einer Fähigkeit der Definition Ihres Versicherers entspricht.

Die elementaren Fähigkeiten wie Sprechen, Gehen, Sehen oder der Gebrauch eines Armes sind bei den meisten Anbietern vom Versicherungsschutz abgedeckt.

Darüber hinaus versichern viele Tarife auch geistige Fähigkeiten oder zahlen bei psychischen Erkrankungen wie einer schweren Depression oder Schizophrenie.

Auch Tätigkeiten, die für einen bestimmten Beruf benötigt werden, können bei einigen Anbietern versichert werden. Hierzu zählen etwa das Bedienen einer Tastatur oder die Fähigkeit, Auto zu fahren.

Häufig wird auch eine Pflegebedürftigkeit abgesichert. Dann zahlt die Versicherung, wenn Sie auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind – etwa beim Anziehen, Essen oder bei der persönlichen Hygiene.

Wie stark die Pflegebedürftigkeit ausgeprägt sein muss, um eine Leistung zu erhalten, regeln die Bedingungen eines Tarifs.

Psychische Krankheiten in der Grundfähigkeitsversicherung

Psychische Erkrankungen führen häufig dazu, dass Menschen ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung können Sie psychische Beschwerden in der Regel über einen Zusatzbaustein absichern. Es gibt allerdings große Unterschiede zwischen den Tarifen, welche psychischen Erkrankungen genau versichert sind. Zudem wird die Gesundheitsprüfung meist komplizierter, wenn auch psychische Erkrankungen abgesichert werden sollen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie das Risiko psychischer Krankheiten viel umfassender absichern.

Unterteilung der Fähigkeiten in Kategorien

Die versicherten Fähigkeiten sind häufig in verschiedene Bausteine unterteilt, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Elementare Fähigkeiten wie Sehen und Sprechen sind in der Regel im Basisschutz aller Tarife enthalten.

Weitere Fähigkeiten wie etwa Treppensteigen, Sitzen oder Autofahren können häufig über Zusatzbausteine abgesichert werden.

Die versicherten Fähigkeiten sind im Fähigkeitenkatalog in den Versicherungsbedingungen eines Tarifs aufgelistet.

Beispiele für versicherte Grundfähigkeiten

  Elementare Grundfähig­keiten
(meist versichert)
Zusätzliche Fähig­keiten
(nicht immer versichert)
Körperliche Fähigkeiten
  • Gehen
  • Treppen­steigen
  • Stehen
  • Sitzen
  • Sehen
  • Gebrauch von Arm und Hand
  • Hören
  • Sprechen
  • Greifen und Halten
  • Knien und Bücken
  • Heben und Tragen
  • Gleich­gewichts­sinn
  • Schreiben
  • Auto­fahren und Fahrrad­fahren
  • Nutzung des öffentlichen Nah­verkehrs
  • Bild­schirm­tätigkeit
  • Riechen und Schmecken
Intellek­tuelle & psychische Fähigkeiten
  • Denk­fähigkeit
  • Orientierungs­sinn
  • Erinnerungs­vermögen
  • Konzentrations­fähigkeit
  • Eigen­motivation
  • Impuls­kontrolle
  • Erkrankungen der Psyche (z.B. Depression, Demenz, Schizo­phrenie)

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung häufig die bessere Alternative ist

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihre Arbeitskraft und damit Ihr monatliches Einkommen absichern. Können Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben, erhalten Sie von der Versicherung eine monatliche BU-Rente. Der Auslöser für die Berufsunfähigkeit spielt dabei keine Rolle.

Eine Grundfähigkeitsversicherung hingegen sichert lediglich ganz bestimmte Fähigkeiten ab. Die Fähigkeit, Ihren Beruf auszuüben, ist damit nicht direkt abgesichert. Im Umkehrschluss bedeutet das allerdings auch, dass Sie die Leistung der GFV erhalten, wenn Sie eine versicherte Fähigkeit verlieren, aber dennoch weiterhin Ihrer Arbeit nachgehen können.

Weil bei der Grundfähigkeitsversicherung nur bestimmte Fähigkeiten versichert werden, ist die Leistungsprüfung hier in der Regel einfacher als bei einer Berufsunfähigkeits­versicherung. Bei der BU ist es meist aufwändiger, zu klären, ob der Versicherte berufsunfähig ist. Bei der GFV dagegen ist die Definition des Leistungsfalls in der Regel recht eindeutig.

   

Vergleich Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung

  Grundfähigkeits­versicherung BU-Versicherung
Was ist versichert? elementare Fähigkeiten (z.B. Gehen oder Sprechen) Fähigkeit, den aktuellen Beruf ausüben zu können
Höhe der Beiträge vergleichsweise günstig vergleichsweise teuer
Gesundheits­prüfung
Für wen sinnvoll?
  • kör­per­lich arbei­tende Men­schen
  • Selbst­ständige
  • Men­schen mit gefähr­lichen Hobbys
  • jeder, der von seinem Erwerbs­einkom­men lebt

Auszahlung zahlt monatliche Rente zahlt monatliche Rente

Für wen ist eine Grundfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist vor allem sinnvoll für Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können – entweder, weil sie von den Versicherern wegen gesundheitlicher Probleme nicht angenommen werden oder weil die Beiträge ihnen zu teuer sind.

Die GFV bietet dann zumindest einen Basisschutz, der wichtige Fähigkeiten absichert.

Insbesondere für diese Personengruppen kann die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung darstellen:

  • körperlich tätige Menschen

    Besonders für Menschen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit auf körperliche Grundfähigkeiten angewiesen sind – etwa Handwerker oder Pflegekräfte– kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative sein. Für diese Personengruppen ist eine BU in der Regel sehr teuer, die GFV stellt eine günstige Alternative dar.

  • Selbstständige und Freiberufler

    Neben Handwerkern kann eine GFV auch für Selbstständige und Freiberufler eine sinnvolle Absicherung sein. Selbstständige haben meist keinen gesetzlichen Unfallschutz. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann daher zumindest eine Absicherung darstellen, wenn Selbstständige durch einen Unfall eine Grundfähigkeit – etwa den Gebrauch einer Hand – dauerhaft verlieren.

  • Menschen mit gefährlichen Hobbys

    Wer ein gefährliches Hobby betreibt, hat oft ein höheres Risiko, durch eine Verletzung eine Grundfähigkeit zu verlieren. Zu solchen Hobbys zählen zum Beispiel Motorradfahren oder Klettern. Mit einer GFV können Sie dieses Risiko absichern.

    Auch eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, um das erhöhte Verletzungsrisiko bei gefährlichen Sportarten abzusichern. Erleiden Sie infolge eines Unfalls bleibende gesundheitliche Schäden, zahlt die Unfallversicherung einmalig eine vereinbarte Summe an Sie aus. Mit diesem Geld können Sie etwa notwendige Umbauten in Ihrer Wohnung oder spezielle Reha-Maßnahmen finanzieren.

    Allerdings sind gefährlichere Sportarten wie Tauchen und Klettern häufig nur in Premiumtarifen abgesichert und besonders gefährliche Hobbys wie etwa Motorsport lassen sich in der Regel gar nicht versichern.

Tipps: Darauf sollten Sie bei der Auswahl eines Tarifs achten

Wenn Sie eine Grundfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie vor allem auf diese Punkte achten:

  • Sind die Definitionen kundenfreundlich?
  • Sind für den Beruf wichtige Fähigkeiten abgesichert?
  • Ist der Prognosezeitraum möglichst kurz?
  • Sind Laufzeit und Rentenhöhe ausreichend?

Sind die Definitionen kundenfreundlich?

Bei einer Grundfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, wann genau sie leistet. Daher ist es wichtig, dass die Definition der versicherten Tätigkeiten möglichst transparent und verbraucherfreundlich gestaltet ist. Das bedeutet, der Verlust einer Grundfähigkeit sollte möglichst genau und eindeutig beschrieben sein. Zudem sollte es nicht zu schwierig sein, die Kriterien für eine Leistung zu erreichen. Je mehr Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor eine Fähigkeit als verloren gilt, desto schwieriger wird es später, bei Einschränkungen auch tatsächlich Leistungen zu erhalten.

Wenn eine Fähigkeit zum Beispiel so definiert ist, dass Sie nur noch 200 Meter laufen können müssen, Sie aber noch 300 Meter schaffen, würde keine Leistung ausgezahlt. Es ist daher besser, wenn die Fähigkeit so definiert ist, dass Sie eine Leistung erhalten, wenn Sie keine 400 Meter mehr laufen können.

Die Fähigkeit ist kundenfreundlich und klar definiert. Im Leistungsfall kann eindeutig geprüft werden, ob Sie die Grundfähigkeit im Sinne der Definition des Versicherers noch besitzen oder schon verloren haben.

Die Leistung erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren aktuellen Beruf – etwa als Paketbote – noch ausüben können. Konkret bedeutet dies: Bei dem Verlust einer versicherten Fähigkeit wie Laufen oder Treppensteigen zahlt die Versicherung – auch dann, wenn Sie in Ihrem aktuellen Job weiterhin arbeiten können. Die Leistung der GFV wird unabhängig von Ihrem Einkommen gezahlt und auch nicht darauf angerechnet.

Die reine Anzahl der versicherten Tätigkeiten sagt zudem wenig aus. Sind die Bedingungen für eine Auszahlung der Leistung nur schwierig zu erfüllen, gleicht eine hohe Anzahl an versicherten Tätigkeiten das nicht aus.

Definitionen im CHECK24 Online-Vergleich

Im Vergleich der Grundfähigkeitsversicherung von CHECK24 können Sie direkt sehen, welche Bedingungen beim Verlust einer Fähigkeit erfüllt sein müssen, damit ein Tarif leistet.

Sind für den Beruf wichtige Fähigkeiten abgesichert?

Überlegen Sie, welche Tätigkeiten für Ihren Beruf wichtig sind. Diese Tätigkeiten sollten in den Bedingungen versichert sein – und zwar so, dass Sie ohne allzu hohe Anforderungen Anspruch auf die versicherte Leistung haben.

Das kann zum Beispiel bedeuten, dass die Fähigkeit „Hände gebrauchen“ bereits dann versichert ist, wenn Sie entweder mit der linken oder rechten Hand keinen Schreibstift oder keine Tastatur mehr benutzen können. Andere Tarife würden hingegen erst eine Leistung erbringen, wenn Sie dieselben Aktionen mit beiden Händen nicht mehr ausführen können.

Ist der Prognosezeitraum möglichst kurz?

Achten Sie zudem darauf, dass der Prognosezeitraum möglichst kurz ist. Der Prognosezeitraum ist der Zeitraum, für den Sie eine Grundfähigkeit voraussichtlich mindestens verlieren müssen, bevor die Versicherung leistet. Gute Tarife sehen einen Prognosezeitraum von sechs Monaten vor. Andere Tarife verlangen, dass der Verlust einer Fähigkeit für mindestens zwölf Monate oder noch länger bestehen muss, bevor die Rente gezahlt wird.

Sind Laufzeit und Rentenhöhe ausreichend?

Die Versicherung sollte bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren laufen. So sind Sie während Ihres gesamten Erwerbslebens abgesichert.

Die Rente sollte so hoch sein, dass Sie davon Ihre laufenden Kosten sowie die Sparbeiträge für eine Altersvorsorge bestreiten können. Experten empfehlen eine Rentenhöhe von mindestens 80 Prozent des Netto-Einkommens.

Häufige Fragen

  • Was sind Beispiele für Fälle, in denen die Grundfähigkeitsversicherung leistet?

    Dies sind Beispiele für Leistungsfälle, in denen die Versicherung eine Grundfähigkeitsrente zahlt, sofern die beschriebenen Fähigkeiten vom Tarif abgedeckt sind:

    • Aus eigener Kraft aufstehen: Wenn Sie sich nicht mehr mit beiden Knien auf den Boden knien und aus eigener Kraft wieder aufstehen können, erhalten Sie die vereinbarte Rente.
    • Treppensteigen: Wenn die Fähigkeit Treppensteigen so definiert ist, dass Sie mindestens zwölf Stufen hinauf- und wieder hinabsteigen können, und Sie nur noch elf Stufen schaffen, würde die Rente gezahlt
    • Neurologische Beschwerden nach einem Schlaganfall: Nach einem Schlaganfall treten neurologische Beschwerden auf. Eine Körperhälfte ist gelähmt, sodass der linke Arm nicht mehr angehoben werden kann.
    • Wirbelsäulenverletzung nach einem Unfall: Durch einen Unfall wird die Wirbelsäule verletzt. Sie können danach weder gehen noch Treppen steigen.
  • Gibt es eine Grundfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung?

    Nein, es gibt grundsätzlich keine Grundfähigkeitsversicherung ohne eine Gesundheitsprüfung. Wer seine Grundfähigkeiten absichern möchte, muss immer Fragen zu seiner Gesundheit beantworten. Die Prüfung ist jedoch in der Regel weniger streng und umfangreich als bei einer BU-Versicherung.

    Wer unter gesundheitlichen Problemen leidet, muss bei einer Grundfähigkeitsversicherung – wie auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung – mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder den Ausschluss bestimmter Ursachen rechnen.

    Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz

    Haben Sie gesundheitliche Probleme, sollten Sie diese beim Antrag auf eine Grundfähigkeitsversicherung auf keinen Fall verschweigen. Ansonsten verletzen Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht und gefährden damit Ihren Versicherungsschutz.

  • Sind die Beträge zur GFV von der Steuer absetzbar?

    Die Beiträge für eine Grundfähigkeitsversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können daher theoretisch in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Allerdings ist der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen in der Regel bereits durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. Die Beiträge zu einer GFV werden in der Praxis somit meist nicht steuerlich berücksichtigt.

  • Lohnt sich ein Tarif mit Leistung bei Arbeitsunfähigkeit?

    Manche Tarife der Grundfähigkeitsversicherung bieten Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit als optionalen Zusatzbaustein an. Als arbeitsunfähig gilt, wer nur vorübergehend nicht arbeiten kann.

    Wenn Sie also beispielsweise von Ihrem Hausarzt krankgeschrieben werden, sind sie arbeitsunfähig. Meist muss die Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate bestehen und ärztlich bescheinigt sein, um eine Leistung der GFV zu erhalten. Dabei muss der Grund für die Krankschreibung nicht im Zusammenhang mit einer versicherten Grundfähigkeit stehen.

    Eine AU-Klausel ist also sinnvoll, um Phasen längerer Krankheiten abzusichern. Eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden, dafür haben Sie für die Zeit einer Arbeitsunfähigkeit einen vollwertigen Versicherungsschutz. Eine AU-Klausel ist daher in den meisten Fällen ein sinnvoller Zusatzbaustein.

Denis Geb
Leiter Kundenberatung Grundfähigkeitsversicherung
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Sollten Sie noch offene Fragen haben, beraten unsere CHECK24-Experten für die Arbeitskraftabsicherung Sie gerne persönlich. Wir klären zusammen mit Ihnen, ob die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Absicherung für Sie ist – oder doch Alternativen wie eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung besser geeignet sind.

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