Zinsabschlag
Der Zinsabschlag war bis Ende 2008 eine Form der Kapitalertragssteuer, die Banken vor der Auszahlung des erzielten Zinsertrages einbehielten und direkt an das Finanzamt abführten. Aus diesem Grund war der Zinsertrag auch als Quellsteuer bekannt, da er direkt an der Quelle, bei der Bank, Versicherung oder Bausparkasse, gezahlt wurde. Seit 2009 gilt für Zinserträge aus Sparanlagen oder Bausparverträgen jedoch die Kapitalertragssteuer, die Verbraucher zahlen müssen, wenn sie den jährlichen Sparerpauschbetrag überschreiten.
Weitere Informationen:
Seit Einführung der neuen Abgeltungssteuer im Jahr 2009 fallen alle Zinserträge, die Privatpersonen erzielen unter die Regelungen der Abgeltungssteuer und müssen entsprechend direkt vom Institut ans Finanzamt abgeführt werden, wenn der Bank kein Freistellungsauftrag vorliegt. Seit diesem Zeitpunkt sind Zinserträge aus Bausparverträgen nur dann nicht zu versteuern, wenn der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei Ledigen oder 1602 Euro bei verheirateten Verbrauchern pro Jahr nicht überschritten wird.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.