Eigenleistung
Als Eigenleistung werden jene Handwerksarbeiten an der Immobilie bezeichnet, die Bauherren selbst erbringen. Wird etwa das Badezimmer vom Bauherren selbst gefliest oder der Boden verlegt, fällt hierbei nur der Materialwert an. Die Eigenleistung wird auch als Muskelhypothek bezeichnet und wirkt sich generell günstig auf die Kosten einer Baufinanzierung aus. Die Muskelhypothek verringert genau wie das Eigenkapital den Finanzierungsbedarf. Je höher das eingebrachte Eigenkapital ist, desto günstiger fallen in der Regel die Konditionen der Baufinanzierung aus. In der Regel können fünf bis zehn Prozent der Finanzierungssumme als Eigenleistung erbracht werden. Allerdings warnen Experten davor, die Eigenleistung über zu bewerten. Einerseits erfordern diese Tätigkeiten handwerkliches Geschick und Übung, andererseits ist auch ein enormer Zeitaufwand damit verbunden. Die erforderlichen Arbeiten müssen Arbeitnehmern entweder am Feierabend, am Wochenende oder während des Jahresurlaubes leisten. Der nötige Arbeitsaufwand kann im Vorhinein in etwa überschlagen werden. Ausgehend von einem Stundensatz pro Handwerkerstunde in Höhe von 70 Euro, kann die nötige eigene Arbeitszeit in etwa kalkuliert werden. Möchten Verbraucher Eigenleistungen in Höhe von 10.000 Euro erbringen, müssen sie etwa 142 Stunden oder umgerechnet 17 Tage jeweils acht Stunden arbeiten. In vielen Fällen muss mit einem noch höheren Aufwand gerechnet werden, da Privatleute nicht über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und somit tendenziell länger für eine bestimmte Aufgabe brauchen als Fachmänner.
Darüber hinaus sollten künftige Immobilienbesitzer bedenken, dass falsch geplante Eigenleistungen das gesamte Bauprojekt in Verzug bringen können. Das ist immer dann der Fall, wenn eine gewisse Eigenleistung Voraussetzung für einen weiteren Arbeitsschritt des Bauunternehmens ist. Gerät das Bauunternehmen aufgrund einer vom Bauherren zu spät erbrachten Eigenleistung in Verzug, muss in der Regel der Verbraucher selbst dafür die Kosten tragen. Darüber hinaus sollten Bauherren ihre eigenen handwerklichen Fähigkeiten nicht überschätzen und auch die dadurch möglichen Kosten bedenken. Werden beispielsweise Strom- oder Wasserleitungen selbst verlegt und es entsteht wegen eines Mangels in der Ausführung ein Brand oder Schaden, ist die Versicherung nicht verpflichtet diesen zu übernehmen. Zudem müssen die fehlerhaften Installationen dann entfernt und von einem Fachmann erneuert werden, die Kosten hierfür zahlt der Verbraucher. Entsteht hingegen ein Mangel aufgrund einer fehlerhaften Leistung des Bauunternehmens, kann der Immobilienkreditnehmer dank der Gewährleistung Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmen geltend machen.
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