Besicherung
Besicherungen finden bei der Vergabe von Krediten und Baufinanzierungen Anwendung, um die geldgebende Bank gegen eine Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers abzusichern. Durch die Besicherung soll verhindert werden, dass das Institut in einem derartigen Fall auf der offenen Forderung sitzen bleibt. Daher werden insbesondere mittel und langfristige Darlehen durch Grundpfandrechte an Fahrzeugen oder Immobilien besichert. Eine besonders gängige Form der Besicherung von Baufinanzierungen findet über den Eintrag einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch des Objektes statt.
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Auf diese Weise ist die Bank bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kunden dazu berechtigt, die besicherte Immobilie zu veräußern und damit die offene Geldschuld zu begleichen. Die Besicherung eines Darlehens ist aus Sicht der Bank immer dann sinnvoll, wenn es sich um sehr hohe Summen handelt oder die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht über die gesamte vereinbarte Laufzeit abgeschätzt werden kann. Durch die Besicherung des Kredites kann die Bank indes sicher sein, nicht auf der Forderung sitzen zu bleiben. Da die Bank dieses Risiko bei einem besicherten Kredit größtenteils ausschließen kann, sind diese Darlehen oftmals auch zinsgünstiger als Kredite ohne Absicherung.
Die Besicherung einer Forderung wird insbesondere bei sogenannten zweckgebundenen Krediten angewandt: Während Verbraucher beim zweckgebundenen Autokredit bei der Bank meist den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Rückführung der Geldschuld hinterlegen müssen, dienen Grundschuld und Hypothek als Besicherung von Baufinanzierungen. Die Hypothek besichert den Kredit stets nur in der noch ausstehenden Geldsumme – dem hingegen ist eine Grundschuld abstrakt und kann auch nach der Rückzahlung der Baufinanzierung zur Besicherung anderer Darlehen verwendet werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.