Rechtsanwalt
Rechtsanwalt ist in Deutschland eine geschützte Berufsbezeichnung. Jurist hingegen ist ein Sammelbegriff für Personen die Jura bzw. Rechtswissenschaften studiert haben. Es gibt verschieden Arten von Juristen, wie z.B. Notare, Richter, Rechts- und Staatsanwälte. Der Rechtsanwalt übernimmt in einen Gerichtsprozess oder sonstigen juristischen Verfahren die Verteidigung und Wahrnehmung der Rechtsinteressen seines Mandanten. Ein Rechtsanwalt unterliegt der Schweigepflicht und hat seinen Mandanten nach bestem Gewissen juristisch zu vertreten.
Die Kosten eines Rechtsanwaltes sind prinzipiell im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Dieses Gesetz hat am 1. Juli 2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung(BRAGO) abgelöst. Rechtsanwälte können die Vergütung ihrer Leistung nicht völlig frei bestimmten. Das RVG stellt einen gesetzlichen Rahmen dar, der die Höhe von Gebühren eingrenzt. Die Höhe der Gebühren richtet sich bei Verfahren vor dem Amts-, Land- oder Arbeitsgericht nach dem Streitwert bzw. dem Gegenstandwert der Sache. Dafür enthält das RVG eine Gebührentabelle. Anhand dieser Tabelle kann der Kläger in etwa abschätzen wie hoch die Anwaltskosten sein werden.
Wer über eine private Rechtsschutzversicherung verfügt kann in aller Regel seinen Anwalt selbst bestimmen. Die Versicherung übernimmt die Kosten gemäß RVG. Es besteht durchaus die Möglichkeit – allen voran bei Strafverfahren –, dass der Mandant mit dem Rechtsanwalt eine spezielle Honorarvereinbarung treffen. Die Versicherung bezahlt jedoch nur die Kosten die laut Gebührentabelle anfallen. Die Differenz muss der Versicherungsnehmer selbst bezahlen. Wer über keine private Rechtsschutzversicherung verfügt oder nicht genügend Geld für einen Anwalt hat, dem steht ein Pflichtverteidiger zu. In §140 der deutschen Strafprozessordnung sind Kriterien aufgeführt in denen ein Beschuldigter das Recht auf einen Pflichtverteidiger hat.
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