Mietvertrag
Ein Mietvertrag wird immer nach der Nutzungsart gestaltet. Wer einen Auto mietet oder vermietet steht zur Vertragspartei im Grunde in einem anderen Miet- bzw. Rechtsverhältnis als wenn eine Wohnung gemietet oder vermietet wird. Für den Mieter und Vermieter ist es wichtig darüber Bescheid zu wissen in welcher Art von Mietverhältnis er sich befindet. Vor allem wenn er sein Mietvertragsverhältnis durch eine private Rechtschutzversicherung absichern möchte.
Geht es um ein Vertragsverhältnis, das die Vermietung einer Mietwohnung vorsieht, muss der Mieter eine Mietrechtsschutzversicherung abschließen um Rechtsschutz zu genießen. Geht es jedoch um die Mietung oder Vermietung eines Fahrzeugs ist ein Fahrer- oder Verkehrsrechtsschutz bzw. ein Kraftfahrzeug-Gewerbe-Rechtsschutz abzuschließen. Je nach Mietverhältnis wird ein spezieller Versicherungsvertrag abgeschlossen der die gewünschte Leistungsart und den gewünschten Leistungsumfang enthält. Der Mietvertrag – auch in Sachen Rechtschutzversicherung - ist zu unterscheiden von einem Leasingvertrag.
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