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Wichtige Fragen in Kürze

  • Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Was für Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

    Die Leistungen des Versicherers umfassen die Übernahme folgender Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme:

    • Anwaltskosten innerhalb der gesetzlichen Gebührenordnung
    • Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten
    • Kosten für Zeugen und Gutachter
    • Die Kosten der gegnerischen Partei, zu deren Erstattung man verpflichtet ist
    • Stellen einer Kaution bei Strafangelegenheiten

    Sollte das Verfahren im Ausland ausgetragen werden, zahlt das Versicherungsunternehmen dafür, dass alle erforderlichen Dokumente übersetzt werden. Auch die Reisekosten des Versicherten werden erstattet, wenn sein persönliches Erscheinen vor dem ausländischen Gericht gefordert wird.

  • Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab?

    1. Privatrechtschutz

    Die Privatrechtsschutz kümmert sich um die Bereiche Schadenersatz, Vertrags- und Sachenrecht, Ordnungswidrigkeiten, Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten und Sozialgerichten, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz und Beratung im Familien und Erbrecht.

    2. Berufsrechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Die Berufsrechtschutzversicherung hilft Ihnen z.B. bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber beispielsweise im Falle einer Kündigung.

    3. Verkehrsrechtsschutz

    Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet Ihnen die Kostenübernahme bei der Klärung einer strittigen Schuldfrage oder der Durchsetzung von Schadenersatzforderungen.

    4. Vermieter- / Mieter- und Hausbesitzer Rechtsschutz (Nur in Kombination mit Privat-RS)

    Der (Vermieter-)Mieter- und Eigentümerrechtsschutz schützt den Eigentümer einer (selbstgenutzten) Wohneinheit oder den Mieter bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäude(teile)n.

  • Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Entfallen die Wartezeiten, wenn eine Vorversicherung bestand?

    Ja. Dies gilt allerdings nur bei einem zeitlich nahtlosen Übergang der beiden Versicherungsverträge. So muss der letzte Tag der Vorversicherung sich mit dem ersten Tag der neuen Rechtsschutzversicherung überschneiden.

  • Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Welche Personen sind in der Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen?

    Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer abgesichert. Im speziellen Fall der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist der berechtigte Fahrer im Versicherungsumfang enthalten.

    Im Familientarif der Rechtsschutz-Versicherung sind neben dem Versicherungsnehmer ebenfalls der Ehegatte, sowie alle unverheirateten Kinder bis zu dem 26. Lebensjahr (solange sie Kindergeldberechtigt sind) bzw. bis zum Ende ihrer Erstausbildung mitversichert. Im Bereich der Privat-Rechtsschutz hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, anstelle eines Ehegatten, einen nichtehelichen Lebenspartner mitzuversichern. Im Besonderen sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers zu beachten.

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Rechtsschutz Lexikon

Folgebeitrag

Folgebeiträge sind die Versicherungsbeiträge die auf Zahlung des Erstbeitrages folgen. Für den Fall das der Versicherte den Folgebeitrag nicht zum letztmöglichen Fälligkeitstermin bezahlt, kann die Versicherung ihm eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Kommt es nun zu einem Rechtsschutzfall und der Versicherte hat innerhalb der zweiwöchigen Zahlungsfrist den Beitrag immer noch nicht bezahlt, kann die Versicherung den Rechtsschutz verweigern. Voraussetzung für eine Ablehnung des Versicherungsschutzes ist jedoch, dass die Versicherung dem Versicherten auf diese Konsequenzen schriftlich hingewiesen hat. Für den Fall das dem Versicherten keine Schuld am Nichterhalt des Erst- oder Folgebeitrags trifft, genießt er Rechtsschutz.

Beim Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung sind verschieden Fristen zu beachten. Die wichtigsten sind die Wartezeit, Widerrufsfrist und Kündigungsfrist. Die meisten Rechtsschutzverträge unterliegen einer Wartefrist von drei Monaten, d.h. erst nach Ablauf der Wartefrist hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen. Hierbei ist zu beachten, dass nach Ablauf der Wartezeit nicht die Meldung des Schadens relevant für eine Deckungszusage ist, sondern der Zeitpunkt des Verstoßes gegen ein Recht. Wird vor oder während der Wartezeit gegen ein Recht verstoßen, dies jedoch erst nach Ablauf der Wartefrist gemeldet, besteht kein Versicherungsschutz. Die Versicherung beginnt ab dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte keine Falschangaben gemacht hat und den Erstbeitrag fristgerecht bezahlt hat.

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Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.